Sehr geehrter Herr Reiff,
der Staatsregierung und auch mir persönlich ist es ein großes Anliegen, in Bayern gesunde, stabile und klimatolerantere Mischwälder auch für die kommenden Generationen zu erhalten bzw. zu schaffen. Deshalb unterstützen wir unsere Waldbesitzer durch staatliche Beratung und eine spezielle finanzielle Förderung. Auch die Jagd trägt zur Schaffung zukunftsfähiger Wälder entscheidend bei, weil eine ordnungsgemäße Bejagung u.a. die natürliche Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht. Zur Erreichung dieses Ziels wurde 2005 auch der Grundsatz „Wald vor Wild“ im Waldgesetz für Bayern verankert.
Zu Ihren konkreten Fragen zum Schutz vor Verbissschäden:
Im Rahmen der Rehwild-Abschussplanung erstellt der Revierinhaber einen Vorschlag für das Jagdrevier. Diesen teilt er dem Jagdvorstand mit, der dem Vorschlag zustimmt oder eine abweichende Abschusshöhe vorschlagen kann. Als Mitglied der Jagdgenossenschaft haben Sie wiederum die Möglichkeit, Ihre Meinung in der internen Abstimmung innerhalb der Jagdgenossenschaft in die spätere Entscheidung des Jagdvorstandes mit einzubringen. Um eine möglichst hohe Transparenz unter Berücksichtigung aller Interessen zu erreichen, empfehlen sich bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Abschussplanvorschläge freiwillige Waldbegehungen mit allen Beteiligten, um die Gegebenheiten vor Ort und die Waldverjüngung im Blick zu haben und so möglichst einvernehmlich zu einem gesetzeskonformen Abschussplan zu kommen. Der eingereichte Abschussplanvorschlag wird von der unteren Jagdbehörde am Landratsamt überprüft, ob er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Neben der körperlichen Verfassung des Wildes wird dabei vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung, berücksichtigt.
Für die Bestellung von Wildschutzzäunen ist es in Ihrem Heimatlandkreis Amberg-Sulzbach empfehlenswert, mit der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft Amberg-Schnaittenbach Kontakt aufzunehmen. Sie vermittelt über Sammelbestellungen kostengünstig Wildschutzzäune, allerdings nur für Mitglieder. Eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Forstbetriebsgemeinschaft kann privaten Waldbesitzern grundsätzlich empfohlen werden. Von der Bayerischen Forstverwaltung werden keine Wildschutzzäune vermittelt.
Da die Bejagung nach den Vorgaben des Bayerischen Jagdgesetzes die Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll, wird für den Kauf von Wildschutzzäunen oder dergleichen kein Zuschuss gewährt. Finanzielle Hilfen gibt es aber für die Pflanzung bzw. Saat von Laubbäumen und Tannen. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Bereich Forsten in Amberg.
Mit freundlichen Grüßen