Sehr geehrte Frau Bude!
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage, die ein Thema berührt, das ein zentrales Anliegen der Frauenpolitik des Senats ist. Temporäre Teilzeitbeschäftigung stellt eine Möglichkeit dar, Berufliches und Privates, Erwerbstätigkeit und Familie mit den verschiedenen Anforderungen zu vereinbaren. Einer einseitigen Förderung der Teilzeitarbeit für Frauen stehen wir jedoch kritisch gegenüber, da die Verfestigung der Zuschreibung von Haus- und Familienarbeit als ‚Frauensache’ gerade dem Anliegen der Chancengleichheit widerspricht. Deshalb verfolgen wir das Ziel, für beide Geschlechter, für Mütter und Väter, die Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Berufstätigkeit und Familie kontinuierlich zu verbessern. Teilzeitarbeit kann dabei ein Weg sein, er ist auf jeden Fall einer längeren Unterbrechung oder gar einem Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit vorzuziehen. Rund ein Drittel der erwerbstätigen Frauen in Berlin nutzen die bereits vorhandenen Möglichkeiten, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen liegt weitgehend in der Verantwortung der privaten Wirtschaft, der Unternehmen. Der Senat fördert die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie vor allem durch die Gestaltung entsprechender Rahmenbedingungen. Dazu gehört z.B. die vorbildliche außerhäusliche Kinderbetreuung in Berlin wie auch eine gute städtische Infrastruktur mit einem breiten Angebot an öffentlichen Dienstleistungen.
Darüber hinaus wirbt meine Verwaltung in Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden bei den Unternehmen auf vielfältige Weise für eine familienfreundliche Personalpolitik. Durch intensive Information und Kommunikation werden den Unternehmen die Vorteile einer entsprechenden Unternehmenspolitik vermittelt und Impulse für konkrete Maßnahmen gegeben.
Eine wachsende Zahl von Unternehmen erkennt bereits die Vorteile flexibler Arbeitszeitgestaltung bzw. individuell angepasster Arbeitszeiten. Diese sind nicht nur sinnvoll für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um verschiedene Lebensbereiche besser aufeinander abzustimmen, sondern können auch Vorteile für die Unternehmen selbst bringen. Nicht zuletzt wird in den nächsten Jahren durch ein knapper werdendes Angebot an Fachkräften die Bindung hochqualifizierten Personals an das Unternehmen immer wichtiger. Deshalb fördern wir Maßnahmen, die Unternehmen bei einer entsprechenden Arbeitsgestaltung beraten und unterstützen. Die Zukunft sehen wir dabei eher in flexiblen, individuell angepassten Lösungen als in starren Modellen.
Eine direkte Förderung von Teilzeitarbeit ist nicht ratsam, Lohnkostenzuschüsse sind grundsätzlich problematisch, da diese vielfach nur von den Unternehmen "mitgenommen" werden, wir sprechen hier vom sogenannten Mitnahmeeffekt. Zudem werden damit auch die Bemühungen konterkariert, Teilzeit eben gerade nicht als Nachteil für die Arbeitgeber zu betrachten, das ist Teilzeit eben auch nicht: In der Regel arbeiten Teilzeitbeschäftigte effektiver als Vollzeitkräfte. Die angeblichen Nachteile entstehen mehr aufgrund einer traditionellen Erwartungshaltung des Arbeitgebers, z.B. dass die Mitarbeiter und Mitarbeiter möglichst "rund um die Uhr" verfügbar sein müssen.
Seit einigen Jahren bestehen außerdem gesetzliche Regelungen, die Teilzeitbeschäftigung unterstützen und Teilzeitbeschäftigte vor Diskriminierung schützen sollen. In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht, die Arbeitszeit zu reduzieren.
Natürlich ist mir bewusst, dass die Situation noch nicht optimal ist, insbesondere dann, wenn eine Stelle erst gefunden werden muss. Trotz einer Verbesserung der Lage in den letzten Jahren haben wir leider immer noch eine hohe Arbeitslosigkeit in Berlin, so dass die Stellensuche für die meisten Arbeitsuchenden schwierig ist. An einer Verbesserung dieser Situation arbeiten wir hart.
Harald Wolf
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