Sehr geehrter Herr Andersen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das gesamte Glücksspielwesen wird derzeit aufgrund geänderter europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben neu geordnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 das staatliche Sportwettmonopol in seiner bisherigen Fassung für verfassungswidrig erklärt und die Länder verpflichtet bis Ende 2007 verfassungsgemäße Änderungen durchzuführen. Da diese Entscheidung über Sportwetten hinaus grundsätzliche Bedeutung für das Glücksspielwesen hat, haben sich die Länder darauf verständigt, das Glückspielwesen insgesamt – soweit in Länderzuständigkeit – durch einen Staatsvertrag neu zu regeln, um hier Rechtssicherheit zu erreichen. Ziele des Staatsvertrages sind u. a. das Entstehen der Glückspiel- und Wettsucht zu verhindern, das Glückspielangebot zu begrenzen, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Im Land Berlin existiert eine Lottoverordnung nicht, wohl aber das Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz), welches die Aufgaben und Organisation des behördlich erlaubten Glückspiels regelt. Hier ist auch festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus dem Berliner Lotto gemeinnützigen Zwecken insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur, Jugend und Soziales zu Gute kommt.
Ich bin gerne bereit, mich für die Abschaffung von Verordnungen und Gesetze, die für Bürgerinnen und Bürgern sowie für Unternehmen keinen Sinn machen, einzusetzen. Beim DKLB-Gesetz sehe ich es nicht als sinnhaft an.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
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