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Beantwortet
Autor Karin Wenzel am 11. Juli 2007
17433 Leser · 245 Stimmen (-74 / +171)

Bundestagsabgeordnete

Nebeneinnahmen der Politiker

Lieber Herr Lammert,

Warum wurde die Veröffentlichung der Nebeneinnahmen der Politiker
erst jetzt nach dem Urteil veröffentlicht?

Viele Grüße

K. Wenzel

+97

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Antwort
aus dem Bundestag am 09. August 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Wenzel,

wie Sie wissen, hatten einige Bundestagsabgeordnete im vergangenen Jahr gegen die neuen Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bundestagspräsident Dr. Lammert erwartete – ebenso wie viele andere Beobachter – eine baldige Entscheidung des Gerichts und entschloss sich im März 2006, die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und der daraus erzielten Einkünfte vorläufig auszusetzen.

Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Bundestagspräsident den Bundestag zu vertreten und seine Rechte zu wahren. Dazu zählen selbstverständlich auch die Rechte seiner Mitglieder. Deshalb erschien es sachgerecht, nicht durch die Veröffentlichung von Angaben seiner Mitglieder eine Beeinträchtigung von Rechten zuzulassen, deren Zulässigkeit im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erst zu klären war. Dieser Auffassung hatten sich die Fraktionen im Ältestenrat ausdrücklich angeschlossen. Zugleich hatte der Bundestagspräsident aber betont, dass die zu Beginn der Legislaturperiode beschlossenen Regelungen zumindest zunächst Geltung haben. Abgeordnete mussten daher die nach den Verhaltensregeln anzeigepflichtigen Sachverhalte wie vorgesehen bis zum 30. März 2006 dem Bundestagspräsidenten melden.

Dass das Bundesverfassungsgericht für seine Entscheidung mehr als ein Jahr Zeit brauchte, war nicht voraussehbar. Es unterstreicht aber die Sensibilität dieses Themas. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die unterschiedlichen Auffassungen der acht Verfassungsrichter, von denen vier den Klägern Recht gaben. Im Übrigen hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hassemer bei der Verkündung der Entscheidung betont, dass das Verhalten von Herrn Dr. Lammert für die Entscheidungsfindung des Gerichts hilfreich war, und hat den Bundestagspräsidenten ausdrücklich für seinen „umsichtigen Umgang“ mit dieser Materie gelobt.

Unverzüglich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden die Angaben der Abgeordneten über ihre Nebentätigkeiten und -einkünfte im Internet (www.bundestag.de) veröffentlicht und sind damit für alle Bürger einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen