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Beantwortet
Autor Gunter Schreyer am 01. August 2007
16234 Leser · 373 Stimmen (-126 / +247)

Aktuelles

Lehrstellen-Service

Sehr geehrter Herr Dr. lammert,

seit acht Jahren helfe ich ehrenamtlich Jugendlichen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
In den vergangenen Jahren habe ich an mehreren Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen in der Region sowie im Jahr 2003 am Wettbewerb der Wirtschaftsjunioren Deutschlands zum "Ausbildungs-Oskar" und 2006 zum "Ausbildungs-Ass" teilgenommen. Ende vergangenen Jahres hat sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales,Herr Franz Müntefering, in einem Schreiben für mein jahrelanges Engagement bedankt.
Im Herbst erscheint ein Buch mit dem Verzeichnis "Internet-Adressen ausbildender Firmen©" in Deutschland, wo Jugendliche der 8. und 9. Klassen die Möglichkeit haben,sich bezeiten um eine Berufsausbildung zu orientieren.

Seit 10 Jahren arbeitslos,wurde mir im Jahr 2003 vom Sozialamt schriftlich gegeben,das ich aus Altersgründen (54 Jahre) in keine Arbeit mehr vermittelbar bin. Vor drei Jahren sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Herr Frank-Jürgen Weise, das man mit 55 keine Chance auf einen neuen Job hat. Im vergangenen Jahr war ich für einen Ein-Euro-Job zu alt.
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id...
Für meinen Lehrstellen-Service hab ich mir im Februar erlaubt,einen neuen Computer zu beantragen. Dies wurde abgelehnt. Mein Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, "im Regelsatz sind 2,57 Euro für Datenträgergeräte und Software enthalten".
Das Sozialgericht Chemnitz versucht die Klage ebenfalls abzuschmettern und stellt fest,das "der geltend gemachte Anspruch nach vorläufiger Auffassung des Gerichts nicht durchsetzbar ist".
Was muß noch alles passieren,das Leistung anerkannt wird?

Mit freundlichen Gruß
Gunter Schreyer

+121

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Antwort
aus dem Bundestag am 12. Oktober 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Schreyer,

es ist sehr erfreulich, mit welch großem Engagement Sie Jugendliche bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind sich der Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeiten für unsere Gesellschaft sehr wohl bewusst. So hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eigens einen Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ eingesetzt, der sich ausschließlich mit diesem Themenbereich beschäftigt. Über die Arbeit dieses Unterausschusses können Sie sich übrigens im Internet unter www.bundestag.de/ausschuesse/a13/buerger_eng/index.html informieren. Das Parlament hat zuletzt vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksachen 16/5200 [1], 16/5926 [2], 16/5985 [3]) verabschiedet, der unter anderem einen Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich vorsieht. Damit soll engagierten Bürgern der Aufwand abgegolten werden, der ihnen durch ihr Engagement entsteht. Bürgerschaftliches Engagement wird somit weiter gestärkt.

Zu der Ablehnung Ihres Antrags auf Bezahlung eines Computers können wir keine Stellung nehmen.

Dass Sie seit zehn Jahren arbeitslos sind, ist sehr bedauerlich. Die Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat sich infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs zwar entspannt. So ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland im September dieses Jahres auf den niedrigsten Stand seit zwölf Jahren gesunken. Gerade auch bei den über 50-Jährigen gab es im September 200.000 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr. Die von der Bundesregierung gestartete "Initiative 50plus", durch die die Beschäftigungschancen älterer Menschen gefördert werden soll, zeigt also Wirkung. Natürlich aber löst der Hinweis auf die Statistik nicht Ihr konkretes Problem, Arbeit zu finden. Doch die positive Entwicklung, die sich hinter den statistischen Zahlen vollzieht, gibt stärkeren Anlass zur Hoffnung.

[1] http://dip.bundestag.de/btd/16/052/1605200.pdf
[2] http://dip.bundestag.de/btd/16/059/1605926.pdf
[3] http://dip.bundestag.de/btd/16/059/1605985.pdf

Mit freundlichen Grüßen