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Beantwortet
Autor H. Eulitz am 22. August 2007
11405 Leser · 262 Stimmen (-53 / +209)

Aktuelles

Erhöhung der Parteienfinanzierung um 15 %-Wahnsinn

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

ich musste zur Kenntniss nehmen das die Parteien Ihre Finanzierung
um 15 % gleich 20 Milionen auf 153 Millionen Euro pro Jahr erhoehen wollen.

Was halten Sie von dieser unverschaemten Aktion ???

Ueblich ist eine Steigerung der Staatlichen Zuwendungen nach dem sogenanten Parteien-Index des Statistischen Bundesamtes.
Dieser Index soll sicherstellen dass die Parteienfinanzierung an die
allgemeine Preisentwicklung angepasst wird.

Diesen Index will man jetzt aber ignorieren.

Die letzte Rentenapassung lag weit unter 1 %. .

Die Bezieher von Sozialhilfe -- darunter auch viele Kinder -- und
unzaehlige Rentner wissen nicht wie sie über die Runden kommen und ueberleben sollen.

Hier gab / gibt es keine Erhoehung von 15 % .

Ein gut versorgter Herr Wiefelspuetz spricht von "Anpassung
mit Augenmaß". Die Parteien haben lt. Herrn Wifelspuetz eine wichtige Funktion im demokratischen Rechtsstaat.

Von der Wahrnehmung dieser wichtigen Funktion haben die Buerger
in den letzten Jahren nichts bemerkt.
Sollte die Wirtschaftskrise ein Ergebniss dieser Funktionen gewesen
sein ??.

Die Parteien hätten Ihren Aufgaben nachkommen sollen dann wuerde sie nicht u. a. der große Mitgliederschwund und die Selbstbedienungsmentalität zu solchen unverschaemten
Forderungen veranlassen.

Hier versucht man es wieder nach dem gleichen Schema: :

Die Mitglieder verlassen die unfaehigen Parteien aber diese versuchen auf anderen Wegen an das Geld zu kommen.

Die Waehler gehen aus Frust nicht mehr zur Wahl aber die unfaehigenParteien mogeln sich durch Koalitionsvertraege wieder in die Regierung.

Die Wahlergebnisse und die Wahlbeteiligung scheinen im Bundestag und bei den Parteien noch keinen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben. Es wird weiterhin im Eigen-Interesse in die Kasse gegriffen.

Die Sozialhilfeempfaenger, Rentner usw. also alle Buerger muessen sparen während die Parteien sich weiterhin gierig aus der leeren Kasse bedienen.

Diaetenerhoehungen sind ja auch geplant da kann man ja auf die Beduerftigen keine Ruecksicht nehmen.

Wir Buerger können nur hoffen das der Mitgliederschwund und die
schlechte Wahlbeteiligung weiter anhalten - vielleicht klappt es dann mit dem Nach- Denken in den Parteien und im Bundestag.

Hans-Joachim Eulitz

+156

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Antwort
aus dem Bundestag am 21. September 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Eulitz,

der Staat gewährt nach Paragraf 18 Absatz 1 des Parteiengesetzes den Parteien Mittel als Teilfinanzierung zur Erledigung der ihnen nach dem Grundgesetz (Artikel 21 Absatz 1) übertragenen und im Parteiengesetz konkretisierten Aufgaben. Maßstab für die Verteilung der staatlichen Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Diese Verwurzelung wird zum einen am Erfolg gemessen, den eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat, zum anderen am Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen. Zuwendungen in diesem Sinne sind eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Entgegen Ihrer Annahme ist den Parteien der Rückgang von Wahlbeteiligung und Mitgliedsbeiträgen daher auch aus finanziellen Gründen ganz gewiss nicht egal, da er sich unmittelbar negativ auf die staatliche Parteienfinanzierung auswirkt.

Wegen des aus Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf gemäß Paragraf 18 Absatz 5 des Parteiengesetzes die staatliche Finanzierung bei den einzelnen Parteien die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten („relative Obergrenze“). Ist letztere niedriger, beschränkt sich die staatliche Teilfinanzierung der betreffenden Partei auf die Summe dieser Eigeneinnahmen.

Darüber hinaus darf die Summe der jährlichen staatlichen Parteienfinanzierung einen festgelegten Höchstbetrag, die so genannte „absolute Obergrenze“, nicht überschreiten. Diese wird, wie Sie zu Recht bemerken, nach Paragraf 18 Absatz 6 des Parteiengesetzes auf der Grundlage der Entwicklung des Preisindexes festgelegt. Seit dem Jahr 2002 liegt die absolute Obergrenze unverändert bei 133 Millionen Euro. Mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage hat der Deutsche Bundestag seitdem auf die gesetzlich mögliche Steigerung der staatlichen Zuwendungen an die Parteien entsprechend der Preisentwicklung verzichtet.

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ausdrücklich klargestellt, dass die Koalition weder eine Änderung der rechtlichen Strukturen bei der Parteienfinanzierung noch eine Anhebung der absoluten Obergrenze über das im Preisindex festgelegte Maß hinaus beabsichtige. Über die genaue Höhe einer möglichen Anpassung und einen entsprechenden Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten beraten.

Mit freundlichen Grüßen