Sehr geehrter Herr Heedt,
in der Plenarsitzung vom 9. November 2007 habe ich betont, dass mit dem Grundsatzbeschluss des Deutschen Bundestages, ein Freiheit- und Einheitsdenkmal in Berlin zu errichten, die Debatte nicht beendet ist, sondern vielmehr ausdrücklich auf eine möglichst breite Basis gestellt werden soll. Der Beschluss bedeutet auch nicht zwingend, dass ein solches Denkmal „nur“ in Berlin errichtet wird. Denn gerade weil die Einheits- und Freiheitsbewegung nicht allein ein hauptstädtisches Ereignis war, ist der Hinweis berechtigt, dass dieses an vielen Stellen in Deutschland Erinnerung und Gedächtnis verdient.
Bevor man über die Gestaltung eines solchen Denkmals nachdenkt, ist zudem eine Verständigung darüber notwendig, woran mit dem Denkmal eigentlich erinnern werden soll. Dabei kommt nicht nur der Zeitraum 1989/90 in Frage, sondern auch die Vorgeschichte der Bemühungen um die Verbindung von Freiheit und Einheit in Deutschland und Osteuropa, die von 1953 mit dem Arbeiteraufstand in der DDR über 1956 Budapest und 1968 Prag und die Solidarno?? bis zur Überwindung der Teilung Europas und Deutschlands geführt haben. Auch die gescheiterten Einheits- und Freiheitsbemühungen in der deutschen Geschichte des frühen 19. Jahrhunderts sind in die Überlegungen einzubeziehen. Denn die damaligen Einheits- und Freiheitskämpfer waren in ihrem Engagement nicht weniger ernst zu nehmen als die der Jahre 1989/90. Ihr Bemühen um Einheit und Freiheit hat nicht weniger Würde als das der späteren, die im Unterschied zu ihnen erfolgreich waren.
Der Grundsatzbeschluss des Deutschen Bundestages vom 9. November zur Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals ist daher gewiss nicht der Abschluss, sondern der Ausgangspunkt weiterer spannender Diskussionen, die dringend geführt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Norbert Lammert