Sehr geehrter Herr Nolte,
die Plenardebatten des Deutschen Bundestages dienen in erster Linie dazu, die unterschiedlichen Standpunkte und Lösungsansätze in der Öffentlichkeit deutlich zu machen. Darum nehmen an den Debatten im Plenum vor allem die Politiker und Politikerinnen teil, die sich für ihre Fraktionen besonders intensiv mit den anstehenden Sachfragen befasst haben. Mit den Themen und Tagesordnungspunkten wechseln daher zumeist auch die Abgeordneten im Plenarsaal.
Schwerpunkt des parlamentarischen Entscheidungsprozesses ist dagegen die Arbeit in den 22 Fachausschüssen. In diesen Gremien – vom Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Rechtsausschuss bis hin zum Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – werden die anstehenden Probleme eingehend erörtert, werden Gesetzentwürfe diskutiert, Kompromisse ausgehandelt und Entscheidungen des Plenums vorbereitet. Die nicht im Plenum anwesenden Abgeordneten sind also keinesfalls untätig, sondern nutzen ihre Zeit, um andere wichtige Pflichten zu erfüllen. Neben der Ausschussarbeit und der Arbeit in den Arbeitskreisen der Fraktion zählt dazu auch die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, Sachverständigen, Verbänden und Regierungsstellen.
An Sitzungstagen des Parlaments sind die Abgeordneten zwar dazu verpflichtet, im Bundestag anwesend zu sein, nicht aber dazu, sich die gesamte Zeit im Plenarsaal aufzuhalten. Gesetze können in der Regel mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Abgeordneten beschlossen werden (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Nähere Informationen über das Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter www.bundestag.de/interakt/infomat/schriftenreihen/downloa...
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation