Sehr geehrter Herr Dreismann,
die auf der Internetseite und im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages sowie in Kürschners Volkshandbuch „Deutscher Bundestag“ veröffentlichten biografischen Angaben werden von den Abgeordneten freiwillig und in eigener Verantwortung gemacht, soweit sie über die in den Verhaltensregeln bestimmten Pflichten hinausgehen.
Was in diesem Zusammenhang die Rolle des Bundestagspräsidenten betrifft, so ist dieser zwar der erste Repräsentant des Bundestages, nicht aber der Dienstvorgesetzte seiner Mitglieder. Denn die Abgeordneten sind nach Art. 38 des Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Es wäre mit diesem Grundsatz des freien Mandats und der mit dem Amt des Bundestagspräsidenten verbundenen Pflicht zur Neutralität nicht vereinbar, wenn er zu den unabhängig von Veröffentlichungspflichten gemachten Angaben bewertend Stellung nehmen würde. Wir bitten Sie daher darum, sich mit Ihrer Kritik an der Unvollständigkeit der Angaben an die jeweiligen Abgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation