Sehr geehrte Frau Starke,
die Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss ihren Ausdruck gewiss auch in der Sprache finden. In der von Ihnen zitierten Antwort geht es jedoch nicht um die Person der derzeitigen Bundeskanzlerin, sondern um ihr Amt und dessen protokollarische Einordnung in der Hierarchie der obersten Staatsämter. In diesem Zusammenhang erscheint uns der Begriff des auch vom Grundgesetz verwendeten, sogenannten generischen Maskulinums „Bundeskanzler“ vertretbar, obwohl die offizielle Anrede für eine Frau in diesem Amt natürlich „Frau Bundeskanzlerin“ lautet. Ein grundsätzliches Festhalten an der männlichen Amtsbezeichnung für hohe politische Ämter ist damit nicht verbunden.
Die Bezeichnung „Bundeskanzlerin“ ist übrigens 2005 von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres gekürt worden, weil sie interessante sprachliche Fragen aufwirft – wir hoffen, die Ihre hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation