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Beantwortet
Autor Daniel Seiffert am 02. April 2008
12648 Leser · 440 Stimmen (-1 / +439)

Deutscher Bundestag allgemein

Polizei des DBT

Sehr geehrter Herr Lammert,

neulich wurde ich darauf aufmerksam, dass der Bundestag eine eigene Polizei hat, nämlich die Polizei des Deutschen Bundestages. Das liegt in der Immunität der Abgeordneten begründet und diese Polizei steht unter Ihrer Weisung.

Ich frage mich nun, wie genau diese Polizei arbeitet und welche Aufgaben sie konkret ausführt bzw. welche Rolle sie in der ganzen Sache einnhemen.

Interessant finde ich auch, dass die Polizei des DBT keine Uniform trägt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir erklären könnten, weshalb die Beamte in zivil auftreten.

Mit freundlichen Grüße

Daniel Seiffert

+438

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Antwort
aus dem Bundestag am 26. Juni 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Seiffert,

Sie haben Recht, der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Der Bundestag ist so vor einer möglichen Kontrolle oder Einflussnahme etwa durch der Bundesregierung unterstehende Polizeibeamte geschützt. Das entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt in ihrem Zuständigkeitsbereich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag genutzt werden – etwa bei internationalen Konferenzen.

Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert (Artikel 40 Absatz 2 GG); die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird durch diese Regelung ausgeschlossen. Die Polizei des Bundestages arbeitet aber mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag trägt in der Tat grundsätzlich keine Uniform. Polizei-Uniformen sollen unter anderem die Erkennbarkeit von Polizeibeamten ermöglichen und damit das Sicherheitsgefühl der Bürger verstärken. Im Deutschen Bundestag ist ein solcher „Erkennungseffekt“ nicht erforderlich, deshalb – und aus Gründen der Sparsamkeit – wird hier auf die Uniform verzichtet. Für den Einsatz im Außenbereich werden allerdings Jacken mit dem Aufdruck „Polizei“ zur Verfügung gestellt, die die Beamten tragen können, aber nicht tragen müssen.

Nähere Informationen zur Polizei beim Deutschen Bundestag sind unter

http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizei/index.html

abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation