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Autor Wolfgang Richter am 21. Mai 2008
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Sonstiges

Russische Natinalhymne in der Kuppel des Reichstag

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
am 04.05.08 besuchte ich mit einer Reisegruppe aus Castrop - Rauxel den Reichstag. Mit einer entscheidenen Ausnahme, ein großes Erlebnis.
Die besagte Ausnahme war eine Gruppe russischer Staatsangehöriger, welche innerhalb der Kuppel des Reichstaggebäudes laut und erkennbar die Russische Nationalhymne sangen. Eine Situation, die nicht nur mir, sondern eigentlich allen Umstehenden sehr zusetzte, aber auch provozierend wirkte, zumal Bedienstete des Reichstag anwesend waren und nicht einschritten. Letzteres, so in der anschließenden Diskussion von vielen geäußert, hätte tatsächlich erfolgen sollen. Allerdings stellte sich uns auch die Frage, wie wir in einer solchen oder ähnlichen Situation als Bürger reagieren sollten. Einstimmig waren wir der Meinung, dass die Würde des Hauses und die damit verbundene der Institution erheblich verletzt worden ist. Auch eine strafrechtliche Relevanz wurde von vielen erkannt. Trotz der Irritationen und dem Bedürfnis einzuschreiten, hielten sich die Anwesenden zurück.
Nach 14 Tagen gelangte ich nunmehr zu dem Entschluss, dieses mitzuteilen und damit zwei Fragen zu verbinden:
"Wie sollte man als Bürger in der oben beschriebenen Situation reagieren?"
"Gibt es entsprechende Anordnungen für die Bediensteten des Reichstag, wie in solchen Fällen zu verfahren ist?"

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