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Autor Matthias Kühn am 22. Oktober 2008
14292 Leser · 484 Stimmen (-1 / +483)

Bundestagspräsident

Aussetzung der Veröffentlichungspflichten gem. Verhaltensregeln

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen:

Im März 2006 haben Sie die Veröffentlichungspflicht nach § 3 Anlage 1 der Geschäftsordnung ausgesetzt (Vgl. Mitteilung des Pressereferats auf der Homepage des Deutschen Bundetages).

1. Haben Sie vor Bekanntgabe dieser Entscheidung dem Präsidium des Deutschen Bundestages die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben?

2. Ist der Brief an die Abgeordneten, in dem Sie diese Entscheidung bekannt gegeben haben öffentlich zugänglich oder ist es möglich diesen zur Verfügung zu stellen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Bemühen

Mit freundlichen Grüße
Matthias Kühn

+482

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