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Beantwortet
Autor Constanze Riel am 18. Oktober 2008

Gesetzgebungsverfahren

Freigabe von Diamorphin für Heroinsüchtige

Antwort
aus dem Bundestag am 05. Februar 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Riel,

Kern der parlamentarischen Beratungen über die diamorphingestütze Behandlung von Schwerstabhängigen ist die Frage, inwieweit das besagte Modellprojekt als Erfolg zu werten ist. Zur Entscheidung steht dabei vor allem, ob die Ergebnisse es rechtfertigen, die Behandlung mit Diamorphin in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Das würde eben auch bedeuten, die Krankenkassen mit den entsprechenden Kosten zu belasten.

Darüber gibt es unterschiedliche Ansichten unter den Bundestagsabgeordneten. Bislang konnten sich die Koalitionsfraktionen nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen.

Die CDU-Bundestagsfraktion hat sich im November 2007 mehrheitlich dafür ausgesprochen, zunächst ein Anschlussmodellvorhaben durchzuführen, um noch offene Fragen zu klären, die die von Ihnen benannten Punkte betreffen.

Inzwischen liegt dem Bundestag ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag zur Beratung vor, der sich dafür ausspricht, die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin unter bestimmten Auflagen im Regelangebot der Gesundheitsversorgung zuzulassen. Dieser Gesetzentwurf ist von 250 Abgeordneten aus den Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden und wird voraussichtlich im März in erster Lesung im Bundestag beraten.

Ob dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit der Abgeordneten überzeugt, werden die Beratungen in den kommenden Wochen ergeben. Möglicherweise werden auch noch alternative Vorschläge eingebracht und zur Debatte stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation