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Beantwortet
Autor Margot Fitzner am 14. Dezember 2008
11277 Leser · 342 Stimmen (-4 / +338)

Sonstiges

Deutsch ins Grundgesetz

Lieber Herr Bundestagspräsident

Deutsch soll als "Pflichtsprache" ins Grundgesetz geschrieben werden? In Hinblick auf die großen Probleme bei der Integration von Ausländern in Deutschland sicherlich ein interessanter Vorschlag - auch wenn meiner Meinung nach entpsrechende Angebote zum Deutsch-lernen oft fehlen.

Meine Frage aber zielt auf die Minderheit der Sorben. Wie möchten Sie dann mit dem Sorbischen umgehen, das - zum Glück - noch von wenigen gepflegt und an die Kinder weitergegeben wird? Ist es nicht vielmehr so, dass sorbisch geschützt und damit ins GG übernommen werden sollte? Ich find echt schade, wie wir mit unserer einzigen nicht deutschsprechenden Minderheit im Lande umgehen!

Ihre Meinung würde mich echt interessieren.

Vielen Dank für ihre Mühe.

Margot Fitzner

+334

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Antwort
aus dem Bundestag am 06. April 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Fitzner,

das Plädoyer des Bundestagspräsidenten für die grundgesetzliche Verankerung des Deutschen als Landessprache ist – wie auch Sie schlussfolgern – insbesondere begründet durch die entscheidende Rolle, die Sprache für die Integration von Zuwanderern in unsere Gesellschaft spielt.

Die Angehörigen der alteingesessen nationalen Minderheiten in Deutschland – zu denen neben den Sorben übrigens auch die Dänen in Südschleswig, die Friesen und die deutschen Sinti und Roma zählen – sind fest in unserer Gesellschaft verankert. Ihre Sprache und Kultur werden durch vielfältige Regelungen geschützt.

Grundlage für die freie Entfaltung dieser nationalen Minderheiten bilden die im Grundgesetz garantierten individuellen Freiheitsrechte und das Gleichheitsgebot, das eine Benachteiligung unter anderem wegen der Abstammung, der Rasse oder der Sprache verbietet und damit auch den Schutz der kollektiven Identität dieser Minderheiten und ihrer Sprachen garantiert. Zudem gibt es eine Reihe internationaler und europäischer Übereinkommen zum Schutz von Minderheitenrechten, die Deutschland ratifiziert hat. Hervorzuheben ist darunter die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“, die seit nunmehr zehn Jahren als Bundesgesetz gilt. Sie verpflichtet die Bundesrepublik, die traditionell auf ihrem Gebiet gesprochenen Sprachen zu schützen und zu fördern. Diese Verpflichtung hat der Bundestag erst vor wenigen Wochen durch einen mit breiter Mehrheit gefassten Beschluss zu den anerkannten Regional- und Minderheitensprachen bekräftigt. Die Abgeordneten fordern darin unter anderem von der Bundesregierung, für ein bundeseinheitliches Konzept zum Erlernen der Minderheitensprachen einzutreten (Bundestagsdrucksache 16/11773). Die Debatte dazu wurde übrigens traditionell zum Teil auf sorbisch geführt (Plenarprotokoll vom 29. Januar 2009, ab S. 21879).

Der besondere Schutz der Sorben gründet sich zudem auf eine Regelung im Einigungsvertrag. Dieser trägt der Bund unter anderem durch die Förderung der „Stiftung für das Sorbische Volk“ Rechnung, die auf Pflege und Erhalt der sorbischen Sprache, Kunst und Kultur zielt. Über die Stiftung erhalten verschiedene sorbische Einrichtungen und Projekte erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese betragen für das laufende Jahr insgesamt 8,2 Millionen Euro. Darüber hinaus sehen die Landesverfassungen von Brandenburg und Sachsen einen ausdrücklichen Schutz der Sorben vor, der auch und ganz besonders die sorbische Sprache einschließt.

Abschließend noch der Hinweis auf politische Vorrechte: Parteien nationaler Minderheiten profitieren von Sonderregelungen bei der staatlichen Parteienfinanzierung. Überdies gilt für sie bei Bundestagswahlen die 5-Prozent-Hürde nicht. Die Sorben genießen dieses Privileg auch bei den Landtagswahlen in Brandenburg.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation