Sehr geehrter Herr Sperling,
der Bundespräsident wird gemäß Paragraph 9 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim, gewählt. Naturgemäß können wir daher weder feststellen, wer die zwei ungültigen Stimmen abgegeben hat noch warum. Abgestimmt haben bei der Wahl des Bundespräsidenten übrigens nicht nur Abgeordnete. Traditionell gehören zu den von den Landtagen entsandten Mitgliedern der Bundesversammlung auch Bürgerinnen und Bürger, die keinem Parlament angehören.
Der Bundestagspräsident hat als Leiter der Bundesversammlung vor Beginn der Wahl ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stimmkarten als ungültig gelten, wenn sie gar kein oder mehr als ein Kreuz aufweisen beziehungsweise wenn auf ihnen weitere Zusätze vermerkt sind. Die Stimmen wurden von den Schriftführern als Vertreter aller Fraktionen ausgezählt. Nach ihrer übereinstimmenden Feststellung waren zwei der abgegebenen Stimmen als ungültig zu werten.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation