Sehr geehrter Herr Winkhart,
die Verwaltung des Deutschen Bundestages vergibt Aufträge für Dienstleistungen wie zum Beispiel die Reinigung der Bundestagsgebäude auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts. Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen, sind dabei an gesetzliche sowie vertragliche Auflagen gebunden.
Für Gebäudereiniger gilt das Arbeitnehmerentsendegesetz, d.h. die Mitarbeiter haben Anspruch auf einen tarifvertraglichen Mindestlohn von 8,15 Euro pro Stunde. Es gibt derzeit keinerlei Hinweise, dass der Putzdienstleister in den Gebäuden des Bundestages dieser Vorgabe nicht nachkommt.
Sollte es ernstzunehmende Anhaltspunkte für derartige Verstöße geben, würde dem nachgegangen. Denn der Bundestag und sein Präsident bestehen selbstverständlich darauf, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation