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Beantwortet
Autor M. Heusermann am 31. Juli 2009
9448 Leser · 141 Stimmen (-2 / +139)

Sonstiges

Dienstwagenaffaire U. Schmidt

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

als Steuerberater verfolge ich die Politik allgemein mit großem Interesse und aktuell die Vorgänge um die Dienstwagenaffaire im
Besonderen.

Lt. Medienberichten wurde das Fahrzeug auf Veranlassung der Ministerin, Frau Ulla Schmidt, durch ihren Chauffeur von Berlin nach Südspanien verbracht, während sie selbst mit Flugzeug in den Urlaub dorthin flog.

M.E. ist völlig unstreitig, daß ein Dienstwagen auch privat genutzt werden kann, wobei diese Kosten natürlich vom Nutzer zu tragen bzw. zu versteuern sind.

Entsprechend bei Selbständigen, die beliebte Urlaubsorte für Fortbildungszwecke wählen, dürfte auch in diesem Fall bei Betrachtung der Gesamtumstände die gelegentlichen dienstlichen Termine der Ministerin von derart untergeordnete Bedeutung sein, dass

1. nur die tatsächlichen dienstlich gefahrenen Kilometer von der Bundestagsverwaltung zu tragen sind

2. alle Fahrten, auch die Hin- und Rückfahrt einschl. Chauffeur durch den übewiegend privaten Anlaß vom Nutzer entsprechend zu tragen
bzw. zu versteuern sind:

Sollte zutreffender Weise das Fahrzeug gegen Diebstahl nicht versichert gewesen sein, wäre der Bundestagsverwaltung hieraus der Vorwurf zu machen, leichtsinnig gehandelt zu haben.

Ich hoffe, dass aus diesen Vorgängen auch entsprechende Konsequenzen gezoen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Heusermann
- Steuerberater -

+137

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Antwort
aus dem Bundestag am 24. September 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Heusermann,

Bundesministern und Staatsekretären – nicht jedoch Bundestagsabgeordneten – stehen gemäß den „Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung“ (DKfzR) personengebundene Dienstwagen zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Private Fahrten müssen dabei selbstverständlich als geldwerter Vorteil versteuert werden (§ 20 Abs. 2 DKfzR).

Wie Sie zwischenzeitlich sicherlich aus Medienberichten erfahren haben, hat Bundesministerin Ulla Schmidt ihren Dienstwagen im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in Spanien privat genutzt, mit Ausnahme von zwei Dienstfahrten vor Ort. Näheres dazu können Sie einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8. August 2009 unter http://www.bmg.bund.de/ entnehmen.

Noch ein formaler Hinweis: Zuständig für die Dienstwagennutzung von Bundesministern und Staatssekretären ist das jeweilige Ressort, nicht die Verwaltung des Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation