Sehr geehrter Herr Thälmann,
das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen, steht allen Fraktionen zu. Ob sie sich dabei mit anderen Fraktionen zusammenschließen, liegt in ihrem Ermessen.
Die pauschale Aufhebung von Verurteilungen wegen „Kriegsverrats“ während der NS-Zeit wurde vom 16. Deutschen Bundestag in seiner letzten Sitzung am 8. September 2009 beschlossen. Grundlage war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grünen, dem das ganze Haus – einschließlich der Mitglieder der Linksfraktion – zustimmte. Ein ebenfalls auf die Aufhebung der Urteile wegen Kriegsverrat gerichteter Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke wurde daraufhin für erledigt erklärt.
Die breite parlamentarische Mehrheit für den Gesetzesentwurf geht zurück auf neuere Studien von Historikern und Rechtswissenschaftlern, wonach es keine Fälle gegeben hat, in denen durch „Kriegsverrat“ unschuldige Dritte geschädigt worden sind. Damit hielt auch die CDU/CSU-Fraktion an einer Einzelfallprüfung vor Aufhebung der Urteile nicht mehr fest; über alle Parteigrenzen hinweg entschied man sich für eine pauschale Aufhebung der Urteile.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation