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Beantwortet
Autor Julian Gies am 28. September 2009
11529 Leser · 164 Stimmen (-0 / +164)

Bundestagsabgeordnete

Leserbrief an die NRZ vom 25.09.09 (J.Gies)

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert!

Vorab möchte ich Ihnen schreiben, ich gehöre keiner Partei an und das soll auch so bleiben!

Des Weiteren habe ich Kopien meines Leserbriefs an die NRZ, weiter an folgende Parteien in Mülheim an der Ruhr, geschickt!
(CDU, SPD, Grüne und an Die Linke) - Presseamt des Bundestages

Mein NRZ Kontakt hier in Mülheim an der Ruhr, ist Herr Schönen.

Mit freundlichen Grüßen

Julian Gies

Anhang: (Leserbrief)

Leserbrief an die NRZ vom 25.September 2009
(z. Hd. von Herrn Schönen)

Ich gehe zur Wahl, damit Herr Dr. G. Westerwelle kein Vize-Kanzler wird!
Ein Bundesabgeordneter bekommt 84.108 € im Jahr.
Dagegen ist auch nichts einzuwenden, damit wird garantiert, dass unsere Politiker auch in Ruhe arbeiten können und unabhängig bleiben!
Doch in Ihrem Fall Herr Dr. G. Westerwelle sehe ich schwarz, sollten Sie wirklich Vize-Kanzler werden? Denn Ihre Nebentätigkeiten sprengen den üblichen Rahmen.
Herr Dr. G. Westerwelle haben Sie noch genügend Zeit um Ihr Mandat wahrzunehmen?
Denn ein Mann der nicht mehr für das Volk da ist, ist ein Jener, wie Sie Herr Dr. G. Westerwelle, der schon im laufendem Jahr 2009, mind. zusätzlich 49.000 € abkassiert hat.
Wobei die 133.108 €, zusammen mit Ihrem Mandat, nur ein Geschätzter minimal Wert ist.
Der wirkliche Betrag ist sehr wahrscheinlich ein höherer.
Dies ist keine Verleumdung, sondern für jeden Bürger auf der Bundestagsseite im Internet nachzulesen!

+164

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Antwort
aus dem Bundestag am 12. November 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Gies,

Bundesminister stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis; nach Artikel 64 des Grundgesetzes leisten sie einen Amtseid vor dem Bundestag, wonach sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen. Sie dürfen neben ihrem Amt grundsätzlich keine andere besoldete Tätigkeit, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Auch Tätigkeiten in Aufsichts- oder Verwaltungsräten sind ihnen nicht erlaubt.

Bundestagsabgeordneten ist es hingegen nicht verboten, neben ihrem Mandat weiteren Tätigkeiten nachzugehen, also zum Beispiel als Anwalt weiterhin Mandanten zu betreuen. Sie müssen diese Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte daraus entsprechend dem Abgeordnetengesetz und den Verhaltensregeln für Abgeordnete gegenüber dem Bundestagspräsidenten zur Veröffentlichung anzeigen. Dafür haben sie nach der Wahl drei Monate Zeit. Näheres zu diesen Regelungen erfahren Sie auf der Internetseite des Bundestages unter

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaet....

Im Mittelpunkt der Arbeit eines Abgeordneten steht das Mandat. Ob und in welchem Maße Nebentätigkeiten damit zu vereinbaren sind, muss jeder Parlamentarier selbst entscheiden. Letztlich verantworten sich die Abgeordneten für ihre Arbeit vor den Wählern.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation