Sehr geehrter Herr Lothholz,
viele Bürgerinnen und Bürger haben zu diesem Thema an den Bundestagspräsidenten geschrieben.
Die Sache verhält sich so: Abgeordnete erhalten gemäß Paragraph 12 des Abgeordnetengesetzes eine Amtsausstattung. Damit werden Aufwendungen abgegolten, die durch das Abgeordnetenmandat veranlasst sind. Zu dieser Amtsausstattung zählt das so genannte Konto für Sachleistungen, von dem die Parlamentarier Ausgaben für Büro- und EDV-Verbrauchsmaterialien, für die technische Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros sowie die Kosten für Handy und Telefon bestreiten. Dafür stehen jedem Abgeordneten bis zu 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Ausgaben vom Sachleistungskonto werden über die Bundestagsverwaltung abgerechnet. Die Auslagen werden dem Abgeordneten nach Vorlage und Prüfung der entsprechenden Belege erstattet. Jeder Abgeordnete entscheidet jedoch selbst über die Anschaffungen. Die wenigsten Parlamentarier schöpfen das Konto übrigens aus.
Wie Sie zwischenzeitlich vielleicht Medienberichten entnommen haben, hat der Bundestagspräsident das Thema „Konto für Sachleistungen“ im Ältestenrat zur Sprache gebracht und angeregt, die Regeln für die Beschaffung von Büromaterial zu überprüfen. Der Ältestenrat wird dazu nun Vorschläge erarbeiten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation