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Beantwortet
Autor peter winter am 01. Februar 2010
9995 Leser · 38 Stimmen (-0 / +38)

Deutscher Bundestag allgemein

Erhöhung der Diäten

Sehr geehrter Herr Lammert,

mit welchen Recht will sich der deutsche Bundestag mal wieder die Diäten erhöhen ?
Die Einkommensentwicklung der Bürger ist im Minus bereich.
Also wo soll die Grundlage für eine Diäten Erhöhung liegen , etwa in besonders guten Wirtschaftspolitik ?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Winter

+38

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Antwort
aus dem Bundestag am 12. März 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Winter,

uns ist nicht bekannt, dass aktuell eine Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten im Gespräch sei. Ihre Anfrage können wir daher nicht nachvollziehen. Der Bundestagspräsident hat im Gegenteil erst kürzlich in einem Zeitungsinterview erklärt, er habe derzeit nicht vor, eine Diätenerhöhung zu empfehlen. Per Gesetz ist er auch nicht mehr dazu verpflichtet, den Fraktionen innerhalb von sechs Monaten nach der Bundestagswahl einen Vorschlag zur Abgeordnetenentschädigung vorzulegen.

Gerne nutzen wir die Gelegenheit aber für einige Hinweise, die in Diskussionen über die Diäten nur selten Beachtung finden: Für die Bundestagsabgeordneten gab es in der Vergangenheit zahlreiche „Nullrunden“. So wurden die Diäten zwischen 2003 und 2008 gar nicht erhöht. Und trotz der 2007 beschlossenen Anpassung unterschreitet die Abgeordnetenentschädigung – sie beträgt derzeit 7.668 Euro – weiterhin die vorgesehenen Richtgrößen. Die Diäten sollen nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes und der Festlegung des Bundesverfassungsgerichts die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und ihnen eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung ihres Amtes angemessen ist. Darum orientieren sich die Diäten an den monatlichen Bezügen von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden beziehungsweise von Richtern an obersten Bundesgerichten. Im Übrigen sind die Abgeordneten keineswegs glücklich darüber, dass sie über die Anpassung ihrer Entschädigung zwingend selbst befinden müssen, wie es ihnen das Bundesverfassungsgericht 1975 im so genannten „Diäten-Urteil“ auferlegt hat. Denn was immer sie entscheiden – der Vorwurf der Selbstbedienung ist ihnen gewiss. Auch aus diesem Grund haben die Parlamentarier immer wieder auf die Anpassung ihrer Diäten verzichtet.

Weitere Informationen zur Abgeordnetenentschädigung und eine ausführliche Stellungnahme des Bundestagspräsidenten zur 2007 beschlossenen Diätenerhöhung können Sie früheren Antworten von uns entnehmen:
http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/14608
http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/16683

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation