Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor A. Dennebaum am 09. Juli 2007
21712 Leser · 211 Stimmen (-51 / +160)

Deutscher Bundestag allgemein

Stellvertreter

Lieber Herr Lammert,

eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Leitung der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages. Da Sie aber nicht bei allen Sitzungen anwesend sein können, gibt es derzeit 6 Vizepräsidenten. Müssen Sie bzw. einer Ihrer Stellvertreter jeweils bei allen Sitzungen dabei sein? Und wie teilen Sie sich die Arbeit untereinander auf?

Viele Grüße
Alexander Dennebaum

+109

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 09. August 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Dennebaum,

in der Tat ist die Leitung der Parlamentsdebatten eine der zentralen Aufgaben des Bundestagspräsidenten. „Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause“, heißt es hierzu in Paragraf 7 der Geschäftsordnung des Bundestages. Dort werden auch weitere Aufgaben des Bundestagspräsidenten explizit genannt: Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednerinnen und Rednern das Wort. Insgesamt sorgt der Präsident für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen. Er darf zum Beispiel Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen. Eine Plenarsitzung ohne einen amtierenden Präsidenten ist also weder rechtlich noch praktisch möglich.

Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten – in der der Regel alle zwei Stunden – ab, wobei die Leitungs- und Ordnungsgewalt dabei jeweils auf den amtierenden Präsidenten übergeht. Nach Paragraf 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung bestimmt der Präsident „im Einvernehmen mit seinen Stellvertretern die Reihenfolge der Vertretung“. In der Praxis heißt dies, dass sich Herr Dr. Lammert und seine Stellvertreter – nachdem der Ältestenrat Tagesordnung und Dauer der Plenarsitzung der nächsten Sitzungswoche festgelegt hat – zunächst ihre Terminwünsche für die Sitzungsleitung anmelden und diese dann zwischen ihren Büros koordiniert werden. Für den eher seltenen Fall, dass die Sitzungsleitung dabei noch nicht für den gesamten Zeitraum der Plenarsitzung abgedeckt werden kann, wird darüber in Ausnahmen im Rahmen der obligatorischen Präsidiumssitzung in der laufenden Sitzungswoche eine Einigung erzielt.

Der Fall, dass alle Mitglieder des Präsidiums verhindert sind und nach der Geschäftsordnung der Alterspräsident die Leitung einer Sitzung übernimmt, ist im Übrigen in der Geschichte des Deutschen Bundestages erst zwei Mal (1958 und 1971) eingetreten.

Mit freundlichen Grüßen