Sehr geehrter Herr Gies,
Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind den Abgeordneten – unter Auflage der gesetzlichen Offenlegungspflichten – grundsätzlich gestattet, wie Ihnen bereits in einer früheren Antwort bei direktzurkanzlerin erläutert wurde:
http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/23027.
Schließlich haben die Parlamentarier ihr Mandat nur auf Zeit, nämlich bis zur nächsten Wahl. Viele kehren nach durchschnittlich sieben bis acht Jahren ins Berufsleben zurück. Außerdem sollen Abgeordnete in der Gesellschaft verankert sein, um sie zu repräsentieren.
Es obliegt letztlich den Wählern, die Arbeit des einzelnen Abgeordneten zu beurteilen – auch in der Frage, inwieweit sich gegebenenfalls Nebentätigkeiten und Mandat vereinbaren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation