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Beantwortet
Autor Julian Gies am 23. Februar 2010
9659 Leser · 71 Stimmen (-2 / +69)

Deutscher Bundestag allgemein

Abschaffung von Nebeneinkünften von deutschen Bundestagsabgeordneten

Hartz4 spätrömische Dekadenz -

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert,

wer so auf das Volk einprügelt, wie Herr Dr. G. Westerwelle und zwei Gesellschaftsgruppen gegeneinander ausspielen will.

(Die der Dumping-Lohn-Empfänger und die von Hartz-4)

Dem sollte man im Nachhinein seine abkassierten Nebentätigkeiten aus dem Jahr 2009 wegnehmen!

Aus dem Jahr 2009 zum Bundestagsmandat, belaufen sich die zusätzlichen abkassierten Nebentätigkeiten, von Herrn Dr. G. Westerwelle, auf mind. 49.000€

Hiermit rufe ich zum Thema auf: Denn „Wir“ sind das Volk!!!

Ein Bundestagsabgeordneter hat ein Mandat, der Auftrag des Wählers.

In diesem Fall ist das Volk der Arbeitgeber und der Politiker der Arbeitnehmer.

Wenn nun der Politiker neben der Arbeit im Parlament, nun auch noch eine Nebentätigkeit verrichten will, so muss dieser seinen Arbeitgeber (das Volk) fragen...

Nun geht das Volk in einer Demokratie immer auf die Straße, wenn es keine Veränderungen von Seitens der Politik(er) erfährt!!!

Wenn im Deutschen Bundestag nicht über dieses Thema debattiert wird,

schlage ich vor, wir treffen uns auf der Straße und fordern die

„Abschaffung von Nebeneinkünften von deutschen Bundestagsabgeordneten“

Herr Bundestagspräsident,
werden Sie sich für eine Abschaffung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten einsetzen?

+67

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 13. April 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Gies,

Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind den Abgeordneten – unter Auflage der gesetzlichen Offenlegungspflichten – grundsätzlich gestattet, wie Ihnen bereits in einer früheren Antwort bei direktzurkanzlerin erläutert wurde:

http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/23027.

Schließlich haben die Parlamentarier ihr Mandat nur auf Zeit, nämlich bis zur nächsten Wahl. Viele kehren nach durchschnittlich sieben bis acht Jahren ins Berufsleben zurück. Außerdem sollen Abgeordnete in der Gesellschaft verankert sein, um sie zu repräsentieren.

Es obliegt letztlich den Wählern, die Arbeit des einzelnen Abgeordneten zu beurteilen – auch in der Frage, inwieweit sich gegebenenfalls Nebentätigkeiten und Mandat vereinbaren lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation