Sehr geehrter Herr Hansen,
in unserer Gesellschaft ist kaum etwas so tabuisiert und angstbesetzt wie das Thema Tod und Sterben. Vielfach wird in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben oder dem Sterben eines nahestehenden Menschen der Ruf nach aktiver Sterbehilfe laut - sei es aus dem Wunsch heraus, möglichst selbstbestimmt über das eigene Ende zu entscheiden oder aus Angst vor einem „unwürdigen“ Tod und einer Intensivmedizin, die Menschen auch in scheinbar ausweglosen Situationen am Leben erhalten kann.
Eine Grenze zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates zu ziehen, ist schwierig. Der Deutsche Bundestag nimmt die Frage, wie die letzte Lebensphase eines Menschen gesetzlich gestaltet werden kann, sehr ernst; er hat in den vergangenen beiden Legislaturperioden eigens eine Enquete-Kommission eingesetzt, die sich mit Ethik und Recht in der modernen Medizin beschäftigt hat. Diese hat einen umfangreichen Bericht vorgelegt, den Sie im Internet unter www.bundestag.de/interakt/infomat/schriftenreihen/sachepa... finden können. Die Abgeordneten haben sich zudem erst kürzlich in einer mehrstündigen Debatte mit dem Für und Wider rechtlich verbindlicher Patientenverfügungen auseinandergesetzt (http://dip.bundestag.de/btp/16/16091.pdf).
Entscheidend sollte sein, Schmerzen und Leiden zu lindern, die bestmögliche Lebensqualität der Patienten sowie die Unterstützung der Angehörigen zu gewährleisten, die Selbstbestimmung und Persönlichkeit des Sterbenden zu achten und vor allem den Sterbenden nicht alleinzulassen. Die palliativmedizinische Betreuung, die Hospizarbeit und die Sterbebegleitung bieten gute Möglichkeiten, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Zudem kann jeder in einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungsmaßnahmen ergriffen – oder unterlassen – werden sollen, wenn eine Situation eintritt, in der der eigene Wille nicht mehr artikuliert werden kann.
Die weitere von Ihnen angesprochene Frage betrifft das Bestattungsrecht. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Zu ihr möchten wir daher keine Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen