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Sehr geehrter Herr Lammert,
mein Anliegen:
Ich habe eine Tochter die nächstes Jahr die ´Volljährigkeit erreicht . Die Kindesmutter ist neu verheiratet und meine Tochter hat denn Namen des neuen Mannes angenommen (Namensänderung).
Warum wird laut Gesetz bei der Berrechnung ab der Volljährigkeit nicht der Stiefvater mit eingebunden.
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Greth
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