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Beantwortet
Autor Ludger Dreismann am 15. März 2008
9020 Leser · 75 Stimmen (-0 / +75)

Bundestagsabgeordnete

Angaben in den Abgeordnetenbiographien

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
ich habe mal eine Frage:

Inwieweit müssen die biographischen Angaben der Abgeordneten, jedenfalls was die politischen Aktivitäten angeht, vollständig und korrekt sein?

Laut Wikipedia waren beispielsweise Ulla Schmidt, Winfried Nachtwei, Krista Sager u.a. im kommunistischen Bund Westdeutschland tätig.

Ulla Schmidt kandidierte auf der Landesliste NRW des KBW auf Platz 2 bei der Bundestagswahl 1976 und als Direktkandidatin in Aachen Stadt.

Dies findet man nicht in der offiziellen Bundestagsbiographie.

Mich interessieren die persönlichen Angaben weniger, ob einer kinderlos ist oder 6 Kinder hat, ist m. E. seine Privatsache.

Anders ist das mit der aktiven Tätigkeit in Parteien , zumal auch in führender Position.

Insbesondere, wenn es sich um eine verfassungsfeindliche Partei handelt.

Ich zitiere Wikipedia zum KBW:

Ideologisch stand er dem Maoismus nahe und sympathisierte mit Regimen wie der Volksrepublik China, Albanien oder Kambodscha unter Pol Pot. Der ugandische Diktator Idi Amin galt im KBW als ein fortschrittlicher Staatschef, was intern sehr umstritten war.

Man verstehe mich nicht falsch:

Ich gestehe jedem seine "Jugendsünde" zu., jeder macht mal politische Fehler.

Womit ich ein Problem habe, ist , wenn jemand versucht, Dinge unter den Tisch zu kehren.

Fazit:

Wie steht es mit dem Wahrheitsgehalt der Abgeordnetenbiographien bzgl. der bisherigen politischen Aktivitäten? Müssen Mitgliedschaften in politischen Parteien angegeben werden?

Oder soll ich mich in Zukunft lieber bei Wikipedia informieren??

MFG

Ludger Dreismann

+75

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Antwort
aus dem Bundestag am 03. April 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Dreismann,

die auf der Internetseite und im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages sowie in Kürschners Volkshandbuch „Deutscher Bundestag“ veröffentlichten biografischen Angaben werden von den Abgeordneten freiwillig und in eigener Verantwortung gemacht, soweit sie über die in den Verhaltensregeln bestimmten Pflichten hinausgehen.

Was in diesem Zusammenhang die Rolle des Bundestagspräsidenten betrifft, so ist dieser zwar der erste Repräsentant des Bundestages, nicht aber der Dienstvorgesetzte seiner Mitglieder. Denn die Abgeordneten sind nach Art. 38 des Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Es wäre mit diesem Grundsatz des freien Mandats und der mit dem Amt des Bundestagspräsidenten verbundenen Pflicht zur Neutralität nicht vereinbar, wenn er zu den unabhängig von Veröffentlichungspflichten gemachten Angaben bewertend Stellung nehmen würde. Wir bitten Sie daher darum, sich mit Ihrer Kritik an der Unvollständigkeit der Angaben an die jeweiligen Abgeordneten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation