Sehr geehrter Herr Winter,
194 der 612 Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Beamte. Mit knapp 32 Prozent entspricht dies in etwa dem Anteil in zurückliegenden Wahlperioden. Weitere Informationen über die Berufsstruktur des Deutschen Bundestages finden Sie unter www.bundestag.de/mdb/statistik/index.html.
Abgeordnete werden als vielfache Interessenvertreter in den Bundestag gewählt: als Vertreter politischer Ansichten, die sie mit ihren Wählern teilen, als Lobbyisten für die Belange ihres Wahlkreises, als Repräsentanten gesellschaftlicher Gruppen, denen sie angehören oder nahestehen. Dennoch sind die Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Ausübung ihres Mandats frei, sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Jeder Abgeordnete trägt, gemeinsam mit den anderen Bundestagsmitgliedern, Verantwortung dem gesamten Volk gegenüber und ist, unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit und seinem beruflichen Hintergrund, Vertreter des ganzen Volkes (Artikel 38 Grundgesetz).
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation