Sehr geehrter Herr Matuschek,
Twitter birgt die Gefahr, dass Ergebnisse von Nachwahlbefragungen oder Hochrechnungen vor Schließung der Wahllokale an die Öffentlichkeit gelangen. Dies ist aber nach dem Bundeswahlgesetz mit gutem Grund verboten. Es soll verhindert werden, dass Wähler durch Stimmungsbilder (auch manipulierter Art) beeinflusst werden. Gerade bei einem offenen Medium wie Twitter, bei der jede und jeder Zahlen in die Welt setzen kann, sind auch gezielte Kampagnen denkbar, um unentschlossene Wähler noch in die eine oder andere Richtung zu drängen. Dass diese Befürchtung nicht aus der Luft gegriffen ist, hat man bei der Bundestagswahl sehen können: Der Bundeswahlleiter hat am 27. September die Twitter-Einträge verfolgt. Dort erschienen nach Angabe seines Büros mehr als tausend Einträge mit Prognosen, die angeblich auf Zahlen der Umfrageinstitute beruhten. Das erzeugte vermutlich weniger Transparenz als Verwirrung.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation