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Beantwortet
Autor Simon Thälmann am 26. August 2009
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Aktuelles

Bundestag kassiert letzte NS-Militärurteile

Sehr geehrter Herr Lammert,

nachdem die Union lange die Diskussion um die Aufhebung weiterhin wirksamer NS-Urteile über vermeintliche „Deserteure“ und „Hochverräter“ aufgehalten hatte, konnte ich heute zu meiner Genugtuung folgende Mitteillung lesen: „Bundestag kassiert letzte NS-Militärurteile“ (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/19...).

Peinlich nur, dass es zur Rehabilitierung von tatsächlichen NS-Opfern so lang gebraucht hat. Vielleicht können Sie mir noch einmal erklären, was Ihre Partei solange an einer Aufarbeitung dieses Unrechts gehindert hat.

Meine eigentliche Frage zielt aber in eine ganz andere Richtung: Wieso wird es nun der Linken untersagt, einen Antrag, für den Sie die ganze Zeit gekämpft hat und der auf die Rehabilitierung jener NS-Opfer zielt, mit in den Bundestag einzubringen?

Verstehen Sie diese Frage bitte jenseits ideologischer Diskussionen – ob man die Linke mag oder nicht, ist eine andere Frage. Aber sie ist es in jedem Fall gewesen, die 2006 wiederholt die fortwirkenden NS-Urteile zur Diskussion stellte und für eine Aufhebung dieser Urteile plädierte.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Thälmann

+156

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Antwort
aus dem Bundestag am 23. Oktober 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Thälmann,

das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen, steht allen Fraktionen zu. Ob sie sich dabei mit anderen Fraktionen zusammenschließen, liegt in ihrem Ermessen.

Die pauschale Aufhebung von Verurteilungen wegen „Kriegsverrats“ während der NS-Zeit wurde vom 16. Deutschen Bundestag in seiner letzten Sitzung am 8. September 2009 beschlossen. Grundlage war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grünen, dem das ganze Haus – einschließlich der Mitglieder der Linksfraktion – zustimmte. Ein ebenfalls auf die Aufhebung der Urteile wegen Kriegsverrat gerichteter Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke wurde daraufhin für erledigt erklärt.

Die breite parlamentarische Mehrheit für den Gesetzesentwurf geht zurück auf neuere Studien von Historikern und Rechtswissenschaftlern, wonach es keine Fälle gegeben hat, in denen durch „Kriegsverrat“ unschuldige Dritte geschädigt worden sind. Damit hielt auch die CDU/CSU-Fraktion an einer Einzelfallprüfung vor Aufhebung der Urteile nicht mehr fest; über alle Parteigrenzen hinweg entschied man sich für eine pauschale Aufhebung der Urteile.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation