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Beantwortet
Autor Simon Thälmann am 18. September 2009
10842 Leser · 182 Stimmen (-0 / +182)

Aktuelles

Bundestag zukünftig ohne Geheimdienstkontrolle?

Sehr geehrter Herr Lammert,

werden Sie sich dafür einsetzen, den Vorschlag des Herrn Schäuble, den Geheimdienst in Deutschland zukünftig von der Kontrolle durch das Parlament zu entbinden, mit allen Mitteln zu bekämpfen? Wer soll die Nachrichtendienste kontrollieren, wenn nicht das Parlament? Ich befürchte eine Schieflage des Machtgleichgewichts. Einen unkontrollierten Nachrichtendienst halte ich für wenig sinnvoll, wo dieser quasi nach Faustrecht (wie im Irak?) sein Handeln bestimmen darf. Wer garantiert noch für die gesetzlich-rechtliche Integrität des BND, wenn es das Parlament zukünftig nicht mehr tut?

(http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag...)

Mit freundlichen Grüßen,
Thälmann

+182

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 29. Oktober 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Thälmann,

für den Bundestagspräsidenten steht es außer Frage, dass Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen. Diese Aufgabe obliegt seit 1978 dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Es liegen keine Informationen darüber vor, dass daran Einschränkungen geplant wären. Im Gegenteil: Erst vor kurzem hat der Bundestag mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP die Rechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums gesetzlich ausgeweitet und überdies die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit mit dem neuen Artikel 45d ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Die Abgeordneten sind damit einem Nachbesserungsbedarf nachgekommen, der insbesondere bei der Aufklärung verschiedener Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus deutlich geworden ist. Einzelheiten zu diesen gesetzlichen Neuregelungen können Sie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des federführenden Innenausschusses (Drucksache 16/13220) entnehmen, den Sie auf der Internetseite des Bundestages einsehen können unter http://www.bundestag.de/dokumente/drucksachen/index.html.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation