Sehr geehrter Herr Thälmann,
für den Bundestagspräsidenten steht es außer Frage, dass Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen. Diese Aufgabe obliegt seit 1978 dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Es liegen keine Informationen darüber vor, dass daran Einschränkungen geplant wären. Im Gegenteil: Erst vor kurzem hat der Bundestag mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP die Rechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums gesetzlich ausgeweitet und überdies die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit mit dem neuen Artikel 45d ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Die Abgeordneten sind damit einem Nachbesserungsbedarf nachgekommen, der insbesondere bei der Aufklärung verschiedener Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus deutlich geworden ist. Einzelheiten zu diesen gesetzlichen Neuregelungen können Sie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des federführenden Innenausschusses (Drucksache 16/13220) entnehmen, den Sie auf der Internetseite des Bundestages einsehen können unter http://www.bundestag.de/dokumente/drucksachen/index.html.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation