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Beantwortet
Autor Michael Bauer am 08. April 2009
8356 Leser · 275 Stimmen (-19 / +256)

Aktuelles

Bundestagswahl

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

vor Kurzem habe ich mich als parteiloser Kandidat zu den Bundestagswahlen aufstellen lassen.

In diesem Zusammenhang habe ich beim Statistischen Bundesamt angefragt, ob es und wenn ja welche gesetzlichen Vorschriften bei der Werbung für Wahhlkampfspenden gibt. Sie haben mich an Sie, Herr Bundesstagspräsident, weiterverwiesen.

Ich hoffe, Sie können mir mit einer zeitnahen Antwort weiterhelfen.

Für Ihre Bemühungen bzw. die Ihrer Mitarbeiter danke ich bereits jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bauer

+237

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Antwort
aus dem Bundestag am 03. Juni 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Bauer,

als parteiloser Kandidat dürfen Sie – ebenso wie parteiangehörige Bewerber – in eigener Sache Werbung machen und in diesem Rahmen natürlich auch zu Spenden für Ihren Wahlkampf aufrufen. Das Bundeswahlgesetz enthält hier keinerlei Beschränkungen.

Gleichwohl gelten für derartige Spenden die allgemeinen Vorschriften wie beispielsweise steuerrechtliche Vorgaben oder – für den Fall, dass Sie im öffentlichen Dienst tätig sind – das strafrechtliche Verbot der Vorteilsannahme.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation