Sehr geehrter Herr Klein,
der Deutsche Bundestag hat sich in den vergangenen Wahlperioden immer wieder mit dem Für und Wider unmittelbarer Bürgerbeteiligung in der Demokratie ausführlich befasst. Entsprechende parlamentarische Initiativen für Bürgerentscheide fanden bisher nicht die laut Grundgesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit. Bundestagspräsident Dr. Lammert sieht eine Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene persönlich skeptisch. Nach seiner Ansicht hat sich unser politisches System, das auf der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie beruht, bewährt. Auch hält er die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene nicht für ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit. Vielmehr sind hier deutliche Zweifel angebracht: Obwohl in den letzten Jahren die direkt-demokratischen Elemente auf der Ebene der Kommune und Länder systematisch ausgebaut wurden, hat dies nicht zu einer stärkeren Beteiligung bei Kommunal- und Landtagswahlen geführt. Im Gegenteil: Im Vergleich mit den Bundestags wahlen, wo die Wahlbeteiligung seit mehreren Wahlen konstant um die 80 Prozent schwankt, hat sie in den Kommunen und Ländern tendenziell stark abgenommen. In der Schweiz, wo es traditionell Volksentscheide auf nationaler Ebene gibt, liegt die Wahlbeteiligung an den Nationalratswahlen seit einem Vierteljahrhundert konstant unter 50 Prozent.
Darüber hinaus fordern Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid naturgemäß überschaubare, also relativ wenig komplexe Entscheidungsgegenstände, bei denen die Bürgerinnen und Bürger mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ Stellung nehmen können. Solche Entscheidungsgegenstände sind auf regionaler Ebene, d.h. in Ländern und Kommunen, durchaus gegeben. Auf Bundesebene sind die zu regelnden Gegenstände dagegen so komplex, dass man ihnen durch Volksabstimmungen nicht gerecht werden kann – schon weil man von den Bürgerinnen und Bürgern allein aus Zeitgründen nicht verlangen kann, dass sie sich mit vielen oftmals umfangreichen, komplexen und fachlich schwierigen Materien intensiv auseinandersetzen und sich hierfür Expertenwissen aneignen. Die Arbeit im Parlament ist aus gutem Grund arbeitsteilig organisiert und findet in Fachausschüssen statt.
Und noch etwas: Im Gegensatz zu Plebisziten können im parlamentarischen Verfahren verschiedene Interessen, insbesondere auch von Minderheiten, berücksichtigt und gewichtet werden: durch Beratungen im Plenum, in den Ausschüssen, in Berichterstattergesprächen und Sachverständigenanhörungen. Bei einem Volksentscheid ist ein solch abgewogenes Verfahren nicht möglich, denn hier geht es nur um Zustimmung oder Ablehnung einer Frage. Insofern kann man nach Ansicht von Bundestagspräsident Dr. Lammert den strukturellen Vorteil der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie nicht hoch genug schätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation