Sehr geehrte Frau Kuzia,
die im ehemaligen „Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ in extremer Form praktizierte Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders dunkles Kapitel der SED-Diktatur. Der „Geschlossene Jugendwerkhof“ mit seinem paramilitärischen Drill und seinem Zwang zur Einordnung ins Kollektiv war Ausdruck einer erschreckenden Radikalisierung der Erziehungskonzepte in der ehemaligen DDR. Was die Einweisung in den „Geschlossenen Jugendwerkhof“ für die Betroffenen bedeutet hat, wie viel Leid und zerstörtes Lebensglück damit verbunden war, lässt sich für Außenstehende nur erahnen. Dieses Unrecht lässt und ließ sich nach der deutschen Einheit mit den Mitteln des Rechtstaates auch nur bedingt lindern und schon gar nicht wiedergutmachen.
Mit den vom Bundestag verabschiedeten drei Rehabilitierungsgesetzen – dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz – besteht für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen SBZ/DDR aber die Möglichkeit der Rehabilitierung und Entschädigung für erlittenes Unrecht. Zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen für Betroffene, die keine so genannte SED-Opferrente erhalten, weil sie keine sechs Monate Haftzeit nachweisen können, sowie für von gesundheitlichen Haftfolgeschäden Betroffene sei auch auf die Informationen im Internetangebot der Initiativgruppe „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ hingewiesen:
http://www.jugendwerkhof-torgau.de/service/unterstuetzung...
An das erlittene Unrecht der gemaßregelten Jugendlichen am authentischen Ort zu erinnern, ist ein wichtiges und legitimes Anliegen. Die Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen „Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ hat als Stätte der Dokumentation, Begegnung und Bildung in den vergangenen Jahren wertvolle Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit geleistet. Einrichtung und Erhaltung von Gedenkstätten fallen dabei grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund kann sich lediglich in eng begrenztem Umfang unter dem Gesichtspunkt der Verantwortlichkeit und Verpflichtung des Gesamtstaates an der Förderung von Gedenkstätten beteiligen. Nach dem Gedenkstättenkonzept fördert der Bund sowohl eine Reihe von Einrichtungen zur Erinnerung an die Verbrechen der beide Diktaturen des 20. Jahrhunderts und an deren Opfer institutionell als auch einzelne Projekte unter der Voraussetzung, dass sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Bundesland/die jeweilige Kommune mindestens die Hälfte der Finanzierung trägt.
Die Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen „Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ hat 2006 und 2007 aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Projektfördermittel in Höhe von 10.000 bzw. 30.000 Euro erhalten. Eine etwaige Förderung im Jahr 2008 – über die erst nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2008 entschieden werden kann – richtet sich nach den dann gültigen Förderkriterien.
Mit freundlichen Grüßen