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Autor Christine Wagner am 15. Oktober 2007
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Gesetzgebungsverfahren

Eheähnliche Gemeinschaft

Sehr geehrter Bundestagspräsident,

ich bin verzweifelt. Ich lebe seit nunmehr 3 3/4 Jahren mit einem Mann zusammen und wurde nun als eheähnlich eingestuft. Das Sozialgericht hat es nicht einmal für notwendig erachtet eine persönliche Anhörung zuzustimmen. Ich habe keine Unterhaltsansprüche an meinen Freund, da wir nicht verheiratet sind. Ich habe auch keine Ansprüche an die BAgiS. Ich habe auch kein Geld mehr, da mein Eilantrag vor zwei Monaten (als ich noch 1500 Euro auf meinem Konto hatte) mit der Begründung abgelehnt wurde, dass ich erst mein Schonvermögen aufbrauchen müsste, bevor ein Antrag gestellt werden könne. Dies habe ich dann auch getan und bin nun mittellos.

Wir haben aus persönlichen Gründen immer getrennt bezahlt. Sicher haben wir uns lieb, aber wir haben persönliche Gründe, die uns eine Eheschließung zum jetzigen Zeitpunkt (mit all ihren Vor- und Nachteilen) nicht eingehen lässt.

Nun soll mein Freund meine Krankenversicherung bezahlen. Ich bin chronisch krank und benötige lebenswichtige Medikamente. Der Staat nötigt meinen Freund über mein Leben zu bestimmen. Zahlt er ist alles gut, zahlt er meine Versicherung nicht - bekomme ich keine Medikamente und werde krank und sterbe.

Letztendlich geht es aber um mich. Ich bin rechtlos gestellt. Habe keinen Zugang zu seinen Konten. Ich kann ihn auch verstehen - denke ich genauso. Wir sind sozusagen zwangsverehelicht worden. Ohne Willenserklärung.

Ich bin soweit, dass ich handlungsunfähig bin, da ich kein Geld mehr habe und nur noch zwei Wochen versichert bin. Ich weiß nicht was ich tun soll. Ausziehen - ohne Geld - ihn um Geld anbetteln?

Vielleicht sollte die ALG - Ämter nicht nur eine Räumlichkeit (Zweigstelle Standesamt) für Zwangsehen einbauen sondern gleichzeitig auch noch ein Sterbezimmer für all die Menschen, die sich das Leben nehmen, weil sie an ihre Grenzen getrieben werden.

Christine

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