Sehr geehrter Herr Jacobi,
zu der in Ihrer Anfrage vom 20. Juni 2008 angesprochenen Petition ist Ihnen inzwischen eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern übersandt worden. Danach kann Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden, weil es keine rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Feiertages durch den Bund gibt, auch nicht aufgrund einer Zuständigkeit „kraft Natur der Sache“.
Wie Sie dieser Stellungnahme entnehmen können, ist der 3. Oktober der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag. Er wurde durch den Einigungsvertrag zum Tag der Deutschen Einheit und nationalen Feiertag erhoben. Alle anderen Feiertage sind in den Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt. Auch der Buß- und Bettag ist landesrechtlich geregelt und ist in Sachsen noch immer ein gesetzlicher Feiertag.
Davon abgesehen, dass die Festlegung eines neuen bundeseinheitlichen Feiertages dem Bund nicht zusteht, wäre der 9. November als „Versöhnungstag mit der Vergangenheit“ ungeeignet – vor allem deshalb, weil dieser Tag im Dritten Reich „Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung“ war, zur Erinnerung an den Marsch auf die Feldherrenhalle am 9. November 1923. Insoweit ist den Ausführungen des Bundesministeriums des Innern nichts hinzuzufügen.
Als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus wird in Deutschland seit 1996 der 27. Januar, der Jahrestag der Befreiung des KZs Auschwitz 1945 begangen. Im Jahr 2005 wurde der 27. Januar von der Generalversammlung der Vereinten Nationen offiziell zum Holocaust-Gedenktag erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation