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Beantwortet
Autor Constanze Riel am 18. Oktober 2008
15732 Leser · 524 Stimmen (-1 / +523)

Gesetzgebungsverfahren

Freigabe von Diamorphin für Heroinsüchtige

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

die Abgabe künstlichen Heroins kann Junkies den Weg aus dem Drogensumpf eröffnen. Doch weil die Union ein Gesetz blockiert, stehen die Ambulanzen vor dem Aus.

Die Union im Bundestag beharrt ängstlich auf dem Vorurteil, die kontrollierte Abgabe von Diamorphin/Heroin würde den Staat zum Dealer machen, statt eine Therapie dauerhaft zu legalisieren, die schon langfristig erprobt wurde und die Kriminalität der Betroffenen deutlich reduziert hat, während sich ihr Gesundheitszustand verbesserte und sie sogar zum Teil wieder regulär arbeiten konnten.

Ich möchte Sie fragen -
Ist diese Blockadehaltung wirklich das letzte Wort des Parlaments? Könnte es nicht einen Weg geben, durchzusetzen, was von einer Mehrheit der Abgeordneten unterstützt wird, z.B. durch Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung? Wie ist Ihre Haltung in dieser Auseinandersetzung?

Hintergrund:
Diamorphin ist reines, künstlich hergestelltes Heroin, das große Ähnlichkeit mit Morphinen in der Schmerzbehandlung hat. Seit 2002 wird Diamorphin in einem bundesweiten Modellprojekt an Schwerstabhängige in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München und Karlsruhe abgegeben. Die Modellphase ist inzwischen abgelaufen. Derzeit werden mit einer Ausnahmegenehmigung noch rund 300 Abhängige in den sieben Städten behandelt. Dauerhaft gesichert werden könnte die Herointherapie nur, wenn Diamorphin als Medikament zugelassen wird.

Die Diamorphin-Therapie wird bei Schwerstabhängigen angewendet, die mehrere Entziehungsversuche abgebrochen haben und ausserdem nicht für eine Methadon-Ersatztherapie geeignet sind. Durch diese Therapie gelang es ihnen, in ein normales Leben zurückzufinden und aus dem Drogenumfeld auszusteigen. Die Einnahme von Diamorphin findet unter Aufsicht statt.
Es geht somit darum, einer speziellen Gruppe von Menschen zu helfen, denen mit allen bisher zugelassenen Mitteln nicht gelungen ist, gesund zu werden, und die wahrscheinlich an der Heroinsucht und den damit verbundenen Lebensumständen sterben würden.
Es geht darum, ob der Staat in der Verantwortung steht, diesen Menschen zu helfen, obwohl sie durch illegale Drogen erkrankt sind.
Ich finde: JA!

Herr Bundestagspräsident, die Union hat bereits erläutert, warum sie gegen eine Freigabe ist:
1. Staat darf sich nicht zum Drogendealer machen.
2. Langfristiges Ziel der Therapie soll der Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit / die Entwöhnung sein.
3. Bei der Haushaltsdebatte im Bundestag wurde seitens der Union geäussert, dass das Projekt natürlich mit Modellcharakter weitergeführt werden könnte.

Mir scheint, dass das erste Argument zuviel Angst und Risikoscheu enthält, wenn man auf der anderen Seite die Leben dieser Menschen und die eindeutig positive Beurteilung der Experten betrachtet. Das zweite Argument greift zu kurz, denn natürlich ist die Entwöhnung auch das langfristige Ziel der Diamorphin-Therapie. Im dritten Punkt scheint die Union sich in ein gutes Licht rücken zu wollen, denn für eine Förderung als Modellprojekt kommt die Therapie eventuell nicht mehr in Frage: Sie wurde geprüft und für gut befunden!!

Ihre Argumente überzeugen mich nicht, und ich bitte Sie, und die Drogenbeauftragte der Union, sich noch einmal über dieses Thema zu informieren und Ihren Standpunkt zu überdenken.

Mit freundlichen Grüssen,
Constanze Riel

+522

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 05. Februar 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Riel,

Kern der parlamentarischen Beratungen über die diamorphingestütze Behandlung von Schwerstabhängigen ist die Frage, inwieweit das besagte Modellprojekt als Erfolg zu werten ist. Zur Entscheidung steht dabei vor allem, ob die Ergebnisse es rechtfertigen, die Behandlung mit Diamorphin in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Das würde eben auch bedeuten, die Krankenkassen mit den entsprechenden Kosten zu belasten.

Darüber gibt es unterschiedliche Ansichten unter den Bundestagsabgeordneten. Bislang konnten sich die Koalitionsfraktionen nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen.

Die CDU-Bundestagsfraktion hat sich im November 2007 mehrheitlich dafür ausgesprochen, zunächst ein Anschlussmodellvorhaben durchzuführen, um noch offene Fragen zu klären, die die von Ihnen benannten Punkte betreffen.

Inzwischen liegt dem Bundestag ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag zur Beratung vor, der sich dafür ausspricht, die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin unter bestimmten Auflagen im Regelangebot der Gesundheitsversorgung zuzulassen. Dieser Gesetzentwurf ist von 250 Abgeordneten aus den Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden und wird voraussichtlich im März in erster Lesung im Bundestag beraten.

Ob dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit der Abgeordneten überzeugt, werden die Beratungen in den kommenden Wochen ergeben. Möglicherweise werden auch noch alternative Vorschläge eingebracht und zur Debatte stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation