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Parlamentarische Initiativen
Frieden in Deutschland – wie stellt man sich so was ohne deutsche Leitkultur vor?
Sehr geehrter Herr Präsident,
lange her haben Sie Thesen zum Thema „deutsche Leitkultur“ verbreitet. Ja, es wurde ein Buch herausgegeben, welches viele Beiträge – darunter einen von Ihnen – enthielt. Die Gesamtheit der dort befindlichen Beiträge hatten m.E. einen gemeinsamen Nenner, nämlich daß für die jeweiligen Verfasser, die sich auf den politischen Spektrum von rechts bis links erstreckte, der nationale [oder wie die Linken zu sagen pflegen: der „soziale“] Zusammenhalt wichtiger sei als die Verwirklichung bzw. Umsetzung der Bundesverfassung – insbesondere der dort verbürgten Grundrechte.
Ich fand das alles sehr deprimierend und entmutigend. Denn „nationaler Zusammenhalt“ ist schließlich ein anderer Ausdruck für „Staatssicherheit“ bzw. für die Verherrlichung des Staats als Gewalt- und Willkürherrschaft. Wenn alle Menschen gleichgeschaltet werden, dann wird laut These der öffentliche Friede im Land herrschen. Das Ziel des Grundgesetzes ist – ich muß hinzufügen „leider“ – nicht die Herstellung des inneren Friedens in der Nation. Darin sehe ich ein Defizit im Grundgesetz, aber die Vorherrschaft einer „deutschen Leitkultur“ führt ebensowenig zum Frieden und zu einer aufgeschlossenen und aufgeklärten Welt und Nation wie die Abwesenheit von geeigneten Maßnahmen, welche den Frieden hätten herstellen könnten.
In der Zwischenzeit stolperte ich auf ein Datum, woraus sich herausstellte, daß auch diese Debatte über den „nationalen Zusammenhalt“ als nationales Bindeglied, das die Stabilität des Landes sichern sollte, – wie viele andere Sachen – ein ideologischer Importartikel aus den USA war. Dort heißt diese These „social cohesion“. Sie schlägt ihre Wurzeln aus den sozialen Konflikten, die in den USA stattfanden, und gilt als Versuch, das „Chaos der Vielfalt“, welche als der Ursprung der nationalen Zersetzung angesehen wird, in ordentliche Bahnen zu lenken und sie auch zu bändigen. Die Verfassung der USA enthält keine dem Art. 2(1) GG oder dem Art. 1 GG vergleichbare Klausel, also ist die Bestrebung nach nationalem Zusammenhalt zum Wohl der „nationalen Sicherheit“ (siehe oben den Ausdruck „Staatssicherheit“) keine verfassungswidrige, aber in Deutschland ist sie mit den Grundrechten nicht vereinbar.
Art. 2(1) GG gebietet eine Dezentralisierung und Entflechtung zugleich der Kulturen, der ethischen Normen und der Lebensführungen auf Bundesgebiet. Er gebietet ferner, daß ein anderes Paradigma anstelle der „deutschen Leitkultur“ tritt, damit die Gebote der Verfassung umgesetzt und verwirklicht werden können. Dieses sollte als Vorbild und Ziel allen politischen Handelns sein.
Als damals über die „deutsche Leitkultur“ geredet wurde, ist keiner auf die Idee gekommen, daß nicht alles, was zur deutschen Leitkultur gehört, nachahmenswert ist. Ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Leitkultur ist die fehlende Gesetzeskultur sowie die Neigung zum gesetzlosen Handeln durch die Parlamentarier. Beispiel: Wahlrecht.
Ich schaute dennoch auf die Website der Bundeszentrale für politische Bildung und stolperte auf folgende Seite unter
http://www.bpb.de/veranstaltungen/OFBO1P,0,0,Migration_un... .
Gegenstand der dortigen Erörterung heißt „Migration und Integration in Israel“. Demnach gilt Israel unter Wissenschaftlern und Praktikern, die sich mit Migration und Integration beschäftigen, als hervorragendes Forschungsobjekt. Dennoch wird Israel von der „Hypothek des nach wie vor ungelösten israelisch-palästinensischen Konfliktes“ belastet. Viele fragen sich: „Ist Israel nun ein Staat, ein Gebiet oder nur ein Vereinigung von Stämmen?“ Die Berichte auf www.bpb.de zeugen von einer differenzierten Behandlung der unterschiedlichen Personenkreise. Beispielsweise werden äthiopische Juden bevorzugt behandelt, um die Nachteile auszugleichen, die sie in der gegenwärtigen Gesellschaft erleben. Diesen Nachteilsausgleich erleben leider nicht diejenigen anderen Personenkreise, denen er hätte zustehen müssen – z.B. die nichtjüdischen Araber sowie die Palästinenser.
Daraus ergibt sich, daß die israelische Praxis zwar kein perfektes Modell ist, aber immerhin besser als diejenige Praxis, die z.Z. in Deutschland herrscht.
Ist es nicht an der Zeit in Deutschland, diese Paradigmen erneut auszuwerten und zu überdenken?
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud
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