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Beantwortet
Autor Otto Pätzold am 03. August 2007
14581 Leser · 389 Stimmen (-120 / +269)

Aktuelles

Getreide verbrennen für Biogas+Energie

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
durch das Energieeinspeisegesetz wird die Netzeinspeisung von Strom aus Biogasanlagen mit 20jähriger Einspeisegarantie hoch gefördert.Werden noch Nawaros (nachwachsende Rohstoffe wie z.B. Mais) unter Beimischung von Gülle verwendet gibt es einen Extrabonus von 6-9 Cent je kwh. Großanlagen sprießen wie Pilze aus dem Boden . Biogasfirmen versprechen den Kapitalgebern über 300% Rendite ohne Risiko.
Für eine Anlage von z.B. 850 KW werden 45000 m3 Gülle und 11000 t Maissilage und Getreide im Jahr benötigt.Die Bäckereien wollen schon wieder die Brotpreise anheben,weil das Getreide vielfach lukrativer in Biogasanlagen eingesetzt wird
Ist es wirklich ethisch vertretbar Getreide (Hauptnahrungsmittel) zur Biogasgewinnung zu nutzen und dies staatlich noch zu fördern?
Macht eine Förderung nicht nur Sinn, wenn durch entsprechende Förderbedingungen dezentrale Energiekonzepte unterstützt werden um Biogasanlagen nur dort entstehen zu lassen wo die Rohstoffe - Tiergülle und Nawaros(nachwachsende Rohstoffe wie z.B.Mais) auch vorhanden sind, also direkt an der Tiermastanlage oder dem Bauernhof.?
Kann man denn nicht für die landwirtschaftlichen Flächengebiete
ein vertretbares Biogaspotential bestimmen ,und dann nur dementsprechend Biogasanlagen zulassen mit dem Verbot der
Verwendung nahrungsrelevanter Getreidesorten?
Durch die jetzigen Förderbedingungen entstehen die Anlagen in Übergrößen, belasten die Umwelt und garantieren den ausführenden Firmen mit unseren Steuergeldern maximale Gewinne auf 20 Jahre ohne wesentliche Schaffung von Arbeitskräften. Sie erzeugen Monokulturen an Mais und einen Gülle-und Kottransport quer durch Deutschland. Bitte erheben Sie ihre Stimme gegen die Verwendung von Getreide zur Biogasgewinnung.

+149

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Antwort
aus dem Bundestag am 07. September 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Pätzold,

zu Ihrer Frage möchten wir selbst keine Stellung nehmen, sondern auf die Ihnen im Auftrag der Bundeskanzlerin unter http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2807.html gegebene Antwort hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen