Sehr geehrter Herr Meißner,
für die Abgeordneten gibt es keine speziellen Katastrophenschutzbunker ähnlich dem inzwischen geschlossenen Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes in Marienthal (so genannter „Regierungsbunker“). Auch auf besonders gesicherte Schutzräume am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin wurde verzichtet. Über Maßnahmen des allgemeinen Zivil- und Katastrophenschutzes, für die Bund und Länder zuständig sind, können Sie sich auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren: http://www.bbk.bund.de.
Beim Ausbruch einer Epidemie in Deutschland greifen die von Bund, Ländern und Kommunen für solche Fälle ausgearbeiteten Pläne. Die Vorgaben dieser Pläne betreffen Parlamentarier grundsätzlich in gleicher Weise wie jeden anderen Bürger auch. Der vom Robert-Koch-Institut ausgearbeitete „Nationale Pandemieplan“ ist auf dessen Homepage unter www.rki.de einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation