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Bundestagsabgeordnete
Überhang Mandate
Sehr geehter Herr Bundestagspräsident ,
die Oberhang Mandate sind ja Verfassungswidrig . dies ist ja jetzt
fest gestellt worden .
Wer kommt nun für die Kosten auf , die aus diesen Verfassungswidrigen Mandaten entstanden sind bzw. entstehen für
den Fall das dies nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl geändert wird .
Ich bin der Meinung wenn die Parteien dies nicht vor der Bundestagswahl geändert haben müßen die Parteien auch für die Kosten bzw. Versorgungsansprüche aufkommen .
Es ist dem Steuerzahler nicht zu zu mutten das er auch noch die
Pensionen , die recht großzügig sind , für die Abgeordneten bezahlen
soll die Verfasungswidrig im Bundestag sind bzw. waren .
Mit freundlichen Grüßen aus dem Westerwald
Kevin Schmidt
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