Sehr geehrter Herr Tralow,
nach unseren Erkenntnissen und Erfahrungen werden an Abgeordnete des Deutschen Bundestages gerichtete Fragen in der Regel durchaus beantwortet. Unabhängig davon bitte ich Sie darum, zu bedenken, dass der Bundestagspräsident zwar der erste Repräsentant des Deutschen Bundestages, nicht aber der Dienstvorgesetzte seiner Mitglieder ist. Denn diese sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Daher hat der Bundestagspräsident grundsätzlich nicht die Möglichkeit, den Bundestagsabgeordneten einen Verhaltenskodex aufzuerlegen, vielmehr sind sie jeweils selbst für ihr Handeln verantwortlich und haben dies vor ihren Wählern zu rechtfertigen. Aus diesem Grund kommentiert Prof. Dr. Lammert auch nicht den Umgang einzelner Abgeordnetenbüros mit an diese gerichteten Anfragen. Ich kann Sie deshalb nur bitten, sich mit Ihrer Kritik unmittelbar an die jeweiligen Abgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation