Sehr geehrter Herr Schmidt,
vermutlich bezieht sich Ihre Frage auf den an Beamte gezahlten Familienzuschlag. Dieser ist nach § 40 Bundesbesoldungsgesetz Bestandteil der Beamtenbesoldung; seine Höhe ist abhängig von der Besoldungsgruppe, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Beamten.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben keinen Beamtenstatus und bekommen deshalb auch keinen Familienzuschlag.
Abgeordnete haben allerdings – wie andere Eltern auch – Anspruch auf Kindergeld, das durch die Familienkassen ausgezahlt wird. Dieses beträgt seit Januar 2009 für die ersten zwei Kinder jeweils 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für jedes weitere Kind 195 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation