Sehr geehrter Herr Endres,
eigentlich ist diese Plattform nicht dazu gedacht, Material für Facharbeiten zuzuliefern; da Ihre Frage aber von allgemeinem Interesse ist, hier in aller Kürze einige wichtige Fakten:
Das Amt des Bundestagspräsidenten ist – ähnlich wie das des Bundespräsidenten – ein eher repräsentatives Amt. Der Bundestagspräsident vertritt und repräsentiert den Deutschen Bundestag im In- und Ausland, vor Gericht usw. Darüber hinaus übt er das Hausrecht in den Räumlichkeiten des Bundestages aus und ist Behördenchef der rund 2.300 Mitarbeiter zählenden Bundestagsverwaltung. Schließlich kommt ihm nach dem Parteiengesetz die Funktion des „obersten Hüters der Parteienfinanzierung“ zu: Er prüft die Rechenschaftsberichte aller Parteien auf eventuelle Unrichtigkeiten und muss bei erwiesenen Verstößen Strafzahlungen gegen eine Partei festsetzen.
Die sicherlich bekannteste Tätigkeit des Bundestagspräsidenten ist die Leitung von Plenarsitzungen. Dabei wechselt er sich im Laufe eines Sitzungstages alle zwei Stunden mit seinen (derzeit) sechs Stellvertretern ab. Um eine geordnete und sachliche Debatte zu ermöglichen, gibt ihm die Geschäftsordnung verschiedene Ordnungsmittel an die Hand, zum Beispiel Ordnungsrufe. Wenn Sie mehr über die Verhandlungsleitung wissen möchten, lesen Sie bitte auch unsere Antwort auf eine ähnliche direktzu-Frage unter http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/584.
Für Ihre weitergehende Recherche empfehlen wir Ihnen das umfangreiche, kostenlose Informationsmaterial des Deutschen Bundestages, das Sie im Internet (www.btg-bestellservice.de) oder telefonisch (030 – 227 333 00) bestellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation