Sehr geehrter Herr Münster,
Ihren Vorschlag haben wir mit Interesse gelesen. Leider können wir weder die von Ihnen genannten Zahlen bestätigen noch beurteilen, ob sich durch Ihren Vorschlag tatsächlich Einsparungen realisieren ließen. Der Deutsche Bundestag ist für Ihren Vorschlag auch nicht der richtige Adressat, denn über ermäßigte Tarife oder gar kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entscheiden Länder bzw. Kommunen zusammen mit den Verkehrsgesellschaften. So hat etwa das Land Berlin nach Verhandlungen mit den Berliner Verkehrsbetrieben und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg 2005 ein Sozialticket eingeführt, das unter anderem Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung steht. In der Regel werden solche ermäßigten Tarife für bestimmte Bevölkerungsgruppen subventioniert, also von der öffentlichen Hand bezuschusst.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Anregung an die entsprechenden Landtage zu wenden. Im Folgenden die Kontaktdaten der Petitionsausschüsse des Berliner Abgeordnetenhauses und der Hamburgischen Bürgerschaft:
Abgeordnetenhaus von Berlin
Petitionsausschuss
10111 Berlin
Telefon: 030/2325-1470, -1471, -1472, -1473, -1474
Telefax: 030/2325-1478
Eingabendienst
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-1324
Telefax: 040/42831-1653
Noch ein Hinweis: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde – sei es wegen wiederholten Schwarzfahrens oder wegen anderer Delikte – diese Strafe aber nicht zahlen kann, muss nicht zwangsläufig in Haft. In den meisten Bundesländern besteht seit langem die Möglichkeit, stattdessen gemeinnützige Arbeit zu leisten und so der Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen. Diese Regelungen haben – wie auch Ihr Vorschlag – unter anderem zum Ziel, durch Haftvermeidung Kosten zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation