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Beantwortet
Autor I. Sönnichsen am 14. September 2007
8665 Leser · 164 Stimmen (-17 / +147)

Sonstiges

Krankenversicherung für jeden Bürger??????

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
ich habe eine 47jährige Tochter, die seit langer Zeit arbeitslos und ohne Krankenversicherung ist, weil ihr ohne jegliche Überprüfung eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt wird. Alle Beschwerden, Widersprüche und Klagen beim Arbeitsamt, bei der Stadt, dem Sozialgericht wurden bisher abschlägig beschieden, immer begründet mit der - nicht vorhandenen - eheähnlichen Gemeinschaft. Ich habe mich an den Bürgermister der Stadt gewandt, an das Land NRW und bekam überall die gleichen Antworten - eheähnliche Gemeinschaft. Welches Gesetz gibt es, den Menschen, der meiner Tochter und Enkelin eine kostenlose Wohnung zur Verfügung gestellt hat, zum Zahlen von Krankenbeiträgen für meine Tochter zu zwingen? Meine Tochter ist mit den Nerven am Ende, ich bin verzweifelt, weil ich ihr nicht helfen kann. Deshalb frage ich Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, wer hilft meiner Tochter zu einer Krankenversicherung? Meine Tochter ist kein Sozialschmarotzer, sie möchte arbeiten. Sie lebt vom Kindergeld und einem leider nicht regelmäßigen Minijob mehr recht als schlecht. Sie hat Mühe, die Schulsachen für die Tochter zu beschaffen, die jetzt in die 2. Klasse gekommen ist, sie kann sich absolut nichts leisten - und niemanden von den genannten staatlichen Stellen interessiert das. So etwas ist in unserem Staat möglich. Deshalb wende ich mich an Sie mit der Bitte um Hilfe für meine Tochter.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf Hilfe

Irmgard Sönnichsen

+130

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Antwort
aus dem Bundestag am 19. Oktober 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Sönnichsen,

die Situation Ihrer Tochter ist offensichtlich sehr bedauerlich.

Leider lässt sich aber die Lage von hier aus nicht beurteilen. Zudem hat der Bundestagspräsident weder Einfluss auf Entscheidungen der Verwaltung (wie z.B. der Jobcenter oder Arbeitsagenturen) noch auf die der Gerichte.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir zu Ihrem konkreten Fall keine Stellung nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen