Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
ich habe eine 47jährige Tochter, die seit langer Zeit arbeitslos und ohne Krankenversicherung ist, weil ihr ohne jegliche Überprüfung eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt wird. Alle Beschwerden, Widersprüche und Klagen beim Arbeitsamt, bei der Stadt, dem Sozialgericht wurden bisher abschlägig beschieden, immer begründet mit der - nicht vorhandenen - eheähnlichen Gemeinschaft. Ich habe mich an den Bürgermister der Stadt gewandt, an das Land NRW und bekam überall die gleichen Antworten - eheähnliche Gemeinschaft. Welches Gesetz gibt es, den Menschen, der meiner Tochter und Enkelin eine kostenlose Wohnung zur Verfügung gestellt hat, zum Zahlen von Krankenbeiträgen für meine Tochter zu zwingen? Meine Tochter ist mit den Nerven am Ende, ich bin verzweifelt, weil ich ihr nicht helfen kann. Deshalb frage ich Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, wer hilft meiner Tochter zu einer Krankenversicherung? Meine Tochter ist kein Sozialschmarotzer, sie möchte arbeiten. Sie lebt vom Kindergeld und einem leider nicht regelmäßigen Minijob mehr recht als schlecht. Sie hat Mühe, die Schulsachen für die Tochter zu beschaffen, die jetzt in die 2. Klasse gekommen ist, sie kann sich absolut nichts leisten - und niemanden von den genannten staatlichen Stellen interessiert das. So etwas ist in unserem Staat möglich. Deshalb wende ich mich an Sie mit der Bitte um Hilfe für meine Tochter.
Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf Hilfe
Irmgard Sönnichsen
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