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Beantwortet
Autor S. Schwerdt am 13. August 2008
11389 Leser · 351 Stimmen (-1 / +350)

Deutscher Bundestag allgemein

Mandatsverzicht, die zweite

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

die Antwort auf meine Frage wieso Amtsträger sich zur Wahl in ein Parlament stellen dürfen und wieso es "einfach so" möglich ist sein Mandat zurückzugeben finde ich unzureichend.
Ich habe nachdem Wieso gefragt und als Antwort habe ich eine Beschreibung des Ist-Zustandes erhalten.

http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/16658

Daraufhin habe ich nachgeschaut, was diejenigen, die ihr Mandat niedergelegt haben heute so machen, da Sie ja schrieben, dass vielfach private Gründe ausschlaggebend sind.

Zwei Abgeordnete sind gestorben, neun Abgeordnete sind in gehobene Funktionen der Landespolitik gewechselt oder waren bereits in einem Länderparlament (Darunter zwei Ministerpräsidenten und vier Minister) und sechs Abgeordnete sind in die freie Wirtschaft gewechselt. Ein Abgeordneter wurde wegen Beihilfe zur Untreue und falscher eidesstattlicher Erklärung verurteilt und über einen Abgeordneten schrieb eine bekannte, überregionale Zeitung: "Deutschlands faulster Abgeordneter", der dann vermutlich wegen des steigenden Drucks aus seinem Wahlkreis zurückgetreten ist.
Alles Positionen die nicht unbedingt weniger Zeit und/oder Aufmerksamkeit erfordern, als die Arbeit im Bundestag.

Oftmals schreiben Sie in Ihren Antworten, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat ein Gesetz in genau dieser Form zu verabschieden.

Ich möchte meine Frage also wiederholen, warum es möglich ist sich zur Wahl in ein Parlament zu stellen und dann ohne weitere Begründung ausscheiden zu können und wieso man sich als ein Mitglied eines Länderparlamentes zur Wahl in den Bundestag stellen darf.
Ich möchte niemandem sein passives Wahlrecht absprechen, aber mit der Position eines Abgeordneten ist doch eine recht große Verantwortung verbunden, der man sich zum Zeitpunkt seiner Wahl bewusst sein sollte und nicht so hoppladihopp aufgeben können wenn sich was besseres ergibt.
Danach sieht es für mich nämlich aus.

(Ich weiss es ist eigentlich nur eine Frage erlaubt, aber wenn Sie mir, liebes Presseamt, noch beantworten könnten ob Herr Dr. Lammert die Fragen auch liest und die Antworten grob umreisst, die dann von Ihnen näher ausgeführt werden oder ob Sie sich alleine um die Antworten kümmern, wäre ich froh)

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schwerdt

+349

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Antwort
aus dem Bundestag am 17. Januar 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Schwerdt,

was Ihre Frage zum Mandatsverzicht betrifft, können wir uns nur wiederholen: zur Freiheit des Mandats (Artikel 38 Grundgesetz) gehört auch die Freiheit, das Mandat zurückzugeben. Damit ist auch die Frage nach dem „Warum“ durchaus beantwortet: Der Abgeordnete darf auf das Mandat verzichten, weil ihm nach dem Grundgesetz die Freiheit des Mandats zusteht.

Allerdings verfällt das Mandat ja nicht (ausgenommen bei Überhangsmandaten), sondern es rückt ein neuer Abgeordneter nach. Auch wenn einzelne Abgeordnete vorzeitig ausscheiden sollten, ist die Funktionsfähigkeit des Bundestages also stets gesichert.

Dass sich auch Angehörige der Landesregierungen um ein Bundestagsmandat bewerben dürfen, geht auf Artikel 48 Absatz 2 des Grundgesetzes zurück, wonach niemand gehindert werden darf, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass sich der Bundestag aus einem repräsentativen und möglichst vielfältigen Querschnitt der Bevölkerung zusammensetzt. Um allerdings eventuelle Interessenkollisionen zu vermeiden, gibt es Bestimmungen, die festlegen, dass etwaige andere Ämter mit der Übernahme eines Bundestagsmandats niederzulegen sind. So auch der schon erwähnte §2 der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Ob und inwieweit Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert persönlich auf Schreiben von Bürgern antwortet oder einen Mitarbeiter mit der Beantwortung beauftragt, entscheidet sich im Einzelfall. Sich mit allen der an ihn gerichteten Schreiben persönlich zu befassen, ist für den Bundestagspräsidenten schon aufgrund der Vielzahl dieser Anfragen unmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation