Sehr geehrte Frau Jünger,
Sie können davon ausgehen, dass der Bund im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit grundsätzlich an der Förderung der sorbischen Minderheit festhalten wird. Das hat auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2007 zugesichert.
Bund und Länder leisten erhebliche Beiträge, um Sprache und Kultur nationaler Minderheiten in Deutschland zu unterstützen – also auch die Kultur der Sorben. Für die Förderung der sorbischen Kultur sind allerdings primär die Länder (in diesem Fall Sachsen und Brandenburg) zuständig. Das Grundgesetz enthält nämlich – anders als oft dargestellt wird – keine ausdrückliche Förderungskompetenz des Bundes. Auch aus dem Einigungsvertrag, den Sie zitieren, lässt sich dies nicht herleiten. Der Bund kann Leistungen der Länder deshalb nur ergänzen, nicht aber den Hauptteil tragen.
Im Übrigen wäre es zu einfach, die Frage der Förderung allein auf den Aspekt finanzieller Förderung zu reduzieren. „Förderung“ muss man viel weiter fassen. So hat die Bundesregierung schon 2002 das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geschaffen. Auch das war ein wichtiger Beitrag, um nationale Minderheiten zu fördern, und er belegt, dass der Bund seinen verfassungsmäßigen Auftrag, nationale Minderheiten zu schützen, sehr ernst nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation