Sehr geehrter Herr Seiffert,
Sie haben Recht, der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Der Bundestag ist so vor einer möglichen Kontrolle oder Einflussnahme etwa durch der Bundesregierung unterstehende Polizeibeamte geschützt. Das entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt in ihrem Zuständigkeitsbereich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag genutzt werden – etwa bei internationalen Konferenzen.
Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert (Artikel 40 Absatz 2 GG); die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird durch diese Regelung ausgeschlossen. Die Polizei des Bundestages arbeitet aber mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag trägt in der Tat grundsätzlich keine Uniform. Polizei-Uniformen sollen unter anderem die Erkennbarkeit von Polizeibeamten ermöglichen und damit das Sicherheitsgefühl der Bürger verstärken. Im Deutschen Bundestag ist ein solcher „Erkennungseffekt“ nicht erforderlich, deshalb – und aus Gründen der Sparsamkeit – wird hier auf die Uniform verzichtet. Für den Einsatz im Außenbereich werden allerdings Jacken mit dem Aufdruck „Polizei“ zur Verfügung gestellt, die die Beamten tragen können, aber nicht tragen müssen.
Nähere Informationen zur Polizei beim Deutschen Bundestag sind unter
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizei/index.html
abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation