Sehr geehrter Herr Strasser,
die Aktion des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft ist den Abgeordneten nicht nur bekannt, das Angebot wird auch rege genutzt: In den letzten Jahren haben mehr als 300 Mitglieder des Bundestages an einem von diesem Verband vermittelten Praktikum teilgenommen, allein 80 Abgeordnete waren es in diesem Jahr.
Ob ein Praktikum absolviert werden soll, entscheidet jede(r) Abgeordnete selbst. Der Bundestagspräsident ist zwar der erste Repräsentant des Deutschen Bundestages, nicht aber der Dienstvorgesetzte seiner Mitglieder, denn diese sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Oft ist das größte Hindernis für ein Praktikum der volle Terminkalender. Gerade der Bundestagspräsident, zu dessen Aufgaben nicht nur die Repräsentation des Parlaments und die Regelung seiner Geschäfte gehören, hat viele Verpflichtungen. Berücksichtigt werden sollte in diesem Zusammenhang schließlich, dass es auch andere Möglichkeiten als ein Praktikum gibt, sich ein Bild von der Lage von Praktikanten zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation